Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Vereinbarung seiner Räte, nachdem Dekan und Kapitel des Stifts zu Sinsheim (Synßheim) von Hans Schweblin, Pfarrverweser zu Sinsheim, gegen sie geklagt hatte und keine gütliche Einigung nach Anhörung der Räte erreicht wurde: Beide Seiten sollen vor die gelehrten Räte zu Heidelberg kommen, wo die Sache angehört und rechtlich entschieden werden soll. Beide Seiten versprechen, dem nachzukommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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