Hans Kellin, Vogt zu Gröningen (Markgröningen, Kr Ludwigsburg), wegen des Verdachts der Veruntreuung in seiner Amtsverwaltung zu Tübingen gef., auf Fürbitte seiner Ehefrau, seines Herrn und guter Freunde gegen Bezahlung seiner Atzung und gegen Leistung einer Bürgschaft von 400 fl begnadigt und entlassen, schwört U. und gelobt eidlich, sich auf Mahnung der Obrigkeit bei Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg zu stellen. Er setzt zur Sicherheit seinen Vetter Klaus Fuchs, B. zu Schorndorf, als Bürgen, der sich eidlich verpflichtet, im Falle des Bruchs der Verschreibung 400 fl zu bezahlen und für alle rechtlichen Folgen aufzukommen.