Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft Hans von Ingelheim das Hofgut des Hans Regensburg (+) zu Mommenheim für 400 Gulden rheinischer Landeswährung und quittiert die Bezahlung. Der Büchsenmeister Hans Regensburg hatte zu Lebzeiten Schulden beim Kurfürsten angehäuft, auf die dieser nach Hans' Tod erfolgreich geklagt hat. Dafür hat er besagtes Hofgut erhalten, das auf 400 Gulden geschätzt worden war, und für dieses Hans' Erben eine Wiederlösung binnen Jahr und Tag zugestanden. Nachdem dies nicht erfolgt ist, verkauft der Kurfürst das genannte Hofgut mit Zugehörde, Begriffen, Rechten und Gerechtigkeiten, so wie es die Erben des Hans Regensburg bis zur Klage innegehabt hatten und es dann auf den Kurfürsten gekommen ist. Dieser setzt sich aus allen Nutzungsrechten und dem Besitz aus und den Käufer und seine Erben ein, sodass diese die Kaufgüter fortan wie andere Eigengüter innehaben. Der Kurfürst verspricht Werschaft für den Kauf und verzichtet auf alle Behelfsmittel dagegen.