Martin Funck, sesshaft zu Gebersheim, gef. zu Leonberg, weil er ein damals in Württemberg gebräuchliches Siegel, das 1534 während der württembergischen Fehde verloren gegangen war, mit anderen gefunden, behalten, verändert und nicht an seinen Ort, wohin es gehörte, zurückgegeben, sondern verkauft hatte, jedoch auf Bitten und wegen seiner Jugend dazu begnadigt, seine Atzung und Kosten und zur Warnung 24 fl Strafe zu bezahlen, verspricht, dies zu tun und in Zukunft ehrlich zu leben und schwört U.