Hanns Hörich von Balingen ("Balingenn"), gefangengesetzt wegen Trunkenheit, Gottesschwüren und Beleidigungen gegen die Ehrbarkeit, verpflichtet sich, das Herzogtum Württemberg mit Frau und Kindern zu verlassen und nur mit Erlaubnis wieder zurückzukommen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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