Adam Zorn, Stettmeister (zu Straßburg) und Philipp von Weitersheim, Amtmann zu Hatten, namens ihrer Ehefrauen einerseits, Philipp Böckle von Böcklinsau, Amtmann zu Willstätt, als Inhaber des Hauses zu Wiboltzheim, Knobelsperg genannt, andererseits, vertragen sich nach Ableben des Philipp Jakob Böckle von Böcklinsau wegen der Baukosten, von den Erben zu 3000 fl. angeschlagen, dahin, dass Philipp Böckle oder seine Erben den genannten Vettern und Schwägern 2070 fl., zu 15 b gerechnet, entrichten sollen, nämlich auf künftige Weihnachten einen Zinsbrief über 400 fl., auf Johannismeß 1613 600 fl., auf Johann Bapt. 1614 500 fl. und auf Johann Bapt. 1615 die restlichen 570 fl., wofür die Schwäger ihm die beiden Tresorkensterlin mit Zubehör in den beiden untersten Stuben des Hauses sowie die Schlaguhr und Brodt Rieß herausgeben und ihm die Lehengerechtigkeit der auf dem Mittelgereut gelegenen Matten überlassen sollen, wofür er ihnen aber jährlich 8 £ 10 ß und dem Stift und Schaffner zu Eschau 3 £ 10 ß Zins bezahlen soll, ebenso soll er 5 V Weizen, womit die Gartengüter angesät worden sind, ersetzen. Außerdem haben die Erben zugesagt, Philipp die hinter dem Walt gelegenen 1½ Tagenmatten 9 Jahre lang gegen jährlich 3 £ nutzen zu lassen. (S. und U.: die Aussteller) Kop. Pap. begl. am 20. September 1761

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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