Ferdinandt Khuen von [Belasy zu Liech]tenberg und Garttenaw, Frhr. auf Neuen Lengbach, Hr. zum Valckhenstain und Neuhauß, Erbkämmerer des Erzstiftes Salzburg, [fürstl. bayer. Kämmerer, Rat] und Vicedom zu Straubing, zediert seinem Gegenschwieger Hr. Wolf Conrad Frhr. von Rechberg von Hohenrechbe[rg...i]n Bayern, Hr. zu Cronberg, Weissenstain und Khellmüntz, Pfandherr der Grafschaft Schwabegg, Hr. auf Conradtshouen, fürstl. bayer. Geheimer Rat, Landhofmeister, Obrister Kämmerer und Obrister Hof[marschall ?], zwei Schuldobligationen mit einer Hauptsumme von insgesamt 10.850 fl, die er von seinem verstorbenen Vater Jacob Khuen von Belasy zu Liechtenberg und Garttenaw, [Pfandinhaber der Herrschaft Moß], fürstl. Salzburg. Geheimer Rat und Statthalter, geerbt hatte. Die eine Obligation gab Hr. Joachim G. zu Orttenberg ddo. Saltzburg Freytags vor Palmarum am ain und zwainzigisten Martii für 5000 fl mit Versicherung auf der Herrschaft Matigkhouen, wobei die Zinsen vom 21. März 1588 bis 21. März 1593 nicht erlegt wurden. Durch [Entscheid] des H. Wilhelm von Bayern ddo. München, 17. Januar 1595, da er dieses Unterpfand nun inne hatte, wurden Hauptgut und Zinsen mit 8.250 fl [festgestellt]. Nun hat der H. die Herrschaft Matigkhofen vor kurzem überhaupt angekauft. Geörg, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, und Fr. Johanneta, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, geborene Freiin zu Wynnenburg und Peyelstein, Witwe, für sich und ihre Erben haben daraufhin eine neuerliche Abrechnung erstellt, die eine Schuld von insgesamt [8]662 fl 30 kr ergab, und dies mit U ddo. Neudeckh [6.] Januar 1605 festgehalten. Die zweite Obligation über 2600 fl rh. stammt vom verstorbenen Hr. Hanns Weitmoser zu Grueb ddo. an St. Andreastag 1590 (= 30. Nov.).