Rep. 8 Stadt Lübben - Urkunden: Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübben - Kläger: Wenzel Spretz wegen seiner Ehefrau, Beklagte: die Erben des alten Lemans von Treppendorf. Zurückweisung der Klage des Spretz mit seinen Zeugen wegen ungenügenden Beweises; Lemans Erben sind nicht schuldig, ihm auf s

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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