Propst Ulrich IV. und der Konvent des Stiftes Rohr bestätigen, dass Ulrich Ebran zu Wildenberg mit Zustimmung Bischof Johanns II. von Regensburg gegen die tägliche Abhaltung einer Messe in der von demselben gestifteten Kapelle dem Stift eine bestimmte Summe Geldes zur Auslösung vom Stift versetzter Güter und eine weitere Summe zur Abhaltung zweier Jahrtage geschenkt hat. S1: Ulrich IV., Propst von Rohr;. S2: Konvent von Rohr;. S3: Bischof Johann von Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv