Joachim [II.], Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, erteilt seinem Rat Gunzel von Bardeleben den Konsens zur Lehnsverbrüderung mit den von Dalchow zu Möllendorf, von Gartow zu Bertikow und von Welle und belehnt ihn mit dem Angefälle der Lehngüter der von Künecke.

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