Beschwerden der ellwangischen Bauern auf dem Bautzenhof gegen die dinkelsbühlischen Hirschbachhofbauern wegen des Weidebesuch mit ihren Schafen auf den Feldern des Bautzenbauern sowie im ellwangischen herrschaftlichen Neumüllerschen Holz sowie darüber geschlossene Übereinkünft, wonach die beiden Hirschbachhofbauern mit ihren Schafen, jedoch nicht übermäßig mit Bestandschafen in der Woche die sonst gewöhnliche zwei Tage der Konradsbronner und der Bautzenbauern Wälder besuchen dürfen, ihnen durch das Neumüllerische ellwangische herrschaftliche Holz in dem mit Zwerkstangen einzumachenden Fahrweg der Durchtrieb verbleibe, den Konradsbronner und Bautzenbauern zu ihrer diesfälligen Entschädigung das dinkelsbühlische Brandholz, jedoch mit Ausschluss der Jungschläge zu einer beständigen Weide für ihr Zug- und Waidvieh einzig und allein überlassen und eingeräumt werden solle

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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