Karl Albrecht Kurfürst von Bayern (voller Titel) bestätigt auf Bitten von Carl Wilhelm [Freiherr] vom Stain in seinem Namen und im Namen sämtlicher freiherrlich-stainschen Agnaten in einer Zustimmungserklärung (Consensbrief) den Verkauf einiger vom Kurfürstentum Bayern zu Lehen gehenden Güter an die Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg. Aufgeführt werden: das Wohnhaus und der Burgstall zu Eberstall zusammen mit dem Vorhof und einem kleinen Garten, der Maierhof, der Hof zu Eberstall, ein weiterer Hof, die Badestube (Padt) in Eberstall, die Humbrechtsmühle (Haubrechtsmühl) in Eberstall, das Gericht zu Oberwaldbach (Walbach), der Maierhof in Oberwaldbach, zwei weitere Höfe, drei Lehen, zehn Hofstätten in Oberwaldbach, die steuerpflichtigen Grundstücke (Taschen) und das Fischwasser in Oberwaldbach, den Hüteplatz (Hüettstatt), alle Ehehaften, die Schmiede, die Waide, die Badestube, das Mesneramt und andere Lehen, den Wasserfluss von der Humbrechtsmühle aus der Mindel durch das Moos bis nach Jettingen zu dem Schloss fließend, einen Graben und einen Wasserfluss aus der kleinen Mindel hinab durch das Moos bis an den Knüppeldamm (Speck) von Jettingen fließend und die Graben und einen Wasserfluss aus der kleinen Mindel hinab durch das Moos bis an den Knüppeldamm (Speck) von Jettingenfließen. Bei den einzelnen Gütern werden die Äcker und Wiesen und teilweise auch die Zinsleistungen genannt. Die Lehengerechtigkeiten des Ausstellers und die Leheneigenschaften der Güter bleiben davon unberührt. Nach dem Verkauf ist die Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg verpflichtet, nach dem Herkommen des kurbayerischen Lehenhofs und der Mannleheneigenschaft auf der einen und nach dem Inhalt der Lehenbücher, der Lehenbriefe und der Lehenreverse für die Freiherren von Stain auf der anderen Seite das Lehen in angemessener Zeit anzuerkennen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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