Papst Urban [V.] berichtet den Dekanen von St. Stephan zu Mainz, St. Paul zu Worms und St. Agricolus zu Avignon, laut seiner an den Heiligen Stuhl gerichteten Bittschrift sei Heinrich genannt Scheubecher, Rektor der Pfarrkirche in Wolfskehlen (Woluiskeln) in Mainzer Diözese, vor einiger Zeit auf diese damals durch den Tod ihres Rektors Nikolaus genannt von Kronberg (Cronenberg) vakante Pfarrkirche durch die rechtmäßigen Inhaber des Patronatsrechts innerhalb der vorgeschriebenen Frist dem Propst von St. Viktor außerhalb von Mainz präsentiert worden. Dem habe sich Werner von Oppenheim, angeblich Mainzer Domvikar, zu Unrecht widersetzt, die Pfarrkirche in seinen Besitz gebracht und Heinrich beim Heiligen Stuhl verklagt. Papst Urban hat dieses Verfahren dem Magister Petrus de Auxeyo, seinem Kaplan und Palastauditor, zur Anhörung und Entscheidung übertragen, vor dem als Bevollmächtigte erschienen für Heinrich Magister Johannes von Montabaur (Montecebur) und für Werner Magister Hermann de Vreden. Beide haben vor dem Auditor ihre Schriftsätze vorgelegt, den Kalumnieneid und den Eid auf wahrheitsgetreue Aussagen abgelegt, ihre Positionsartikel und Einreden übergeben. Dann hat Urban das Verfahren dem Magister Johannes Robinelli, Archidiakon von Brioux (Briocensis) in der Diözese Poitiers (Pictauensis), seinem Kaplan und Palastauditor, übertragen. Der neue Auditor hat auf Antrag des Magisters Nikolaus de Cornu, Heinrichs neuem Bevollmächtigten, Hermann zur Vorlage aller Rechtstitel und Beweismittel durch päpstlichen Boten auf einen bestimmten Termin geladen. Bei diesem Termin erschien Hermann nicht; Nikolaus hat ihn wegen Kontumaz angeklagt sowie selbst Rechtstitel und Beweismittel vorgelegt. Bei zwei weiteren Terminen ist Hermann trotz Ladung nicht erschienen, sodass Nikolaus ein Urteil in dessen Abwesenheit beantragt hat. Daraufhin hat der Auditor Johannes mit Rat und Zustimmung seiner Mitauditoren ein Endurteil gefällt, Heinrichs Recht auf die Pfarrkirche anerkannt und ihn investiert sowie Werner ewiges Stillschweigen auferlegt, ihn aus der Pfarrkirche entfernt und Heinrich in deren Besitz eingewiesen. Ferner soll Werner die Nutznießungen, welche er seit Beginn des Streits aus der Pfarrkirche empfangen hat, und die Verfahrenskosten erstatten. Daraufhin erschien Heinrich selbst vor dem Auditor und ließ Hermann zur Kostenfestsetzung durch päpstlichen Boten auf einen bestimmten Termin laden. Da Hermann nicht erschien, beantragte Heinrich, ihn wegen Ungehorsam anzuklagen und die Kosten in seiner Abwesenheit festzusetzen. Nachdem Heinrich einen Eid darüber geleistet hatte, setzte der Auditor die Kosten auf 60 Gulden in Gold fest, wie aus öffentlichen, mit dem Siegel des Auditors bekräftigten Schriftstücken näher zu ersehen ist. Auf Bitten Heinrichs bestätigt Urban das Urteil des Auditors und beauftragt die Empfänger mit der Ausführung.