Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Ausführung des Gesetzes vom 09. März 1874 über die Beurkundung des Personenstandes pp.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
C 20 I, Ib Nr. 270 Bd. 1 (Benutzungsort: Magdeburg)
C 20 I (Benutzungsort: Magdeburg) Oberpräsident Magdeburg. Allgemeine Abteilung
Oberpräsident Magdeburg. Allgemeine Abteilung >> 04. Allgemeine Angelegenheiten der inneren Landesverwaltung, politische Informationen sowie Aufgaben und Funktionen, Organisation, Geschäftsverwaltung und Berichte einzelner Behörden und Einrichtungen >> 04.02. Einzelne Behörden und Einrichtungen >> 04.02.07. Personenstandsbeurkundungen, Standesämter, Begräbniswesen >> Ausführung des Gesetzes vom 09. März 1874 über die Beurkundung des Personenstandes pp.