König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen erteilt dem Oberlausitzer Landvogt Sigismund von Wartenberg auf Tetschen (Decín) und oberster Schenk des Königreichs Böhmen, Instruktionen, wie er sich im Rechtsstreit der Stadt Bautzen und der Landstände des Bautzener Weichbildes mit Georg von Stein um dessen auf der Bautzener Burg zurückgelassenen Besitz verhalten soll. Da die Beschlagnahmung von Steins Besitz damals auf seinen königlichen Befehl erfolgt ist, soll der Landvogt in dieser Angelegenheit nicht selbst urteilen, sondern Stein mit seinen Ansprüchen an ihn als König weiterverweisen.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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