Wentz Lauwiss zu Sindlingen reversiert dem Mainzer Petersstifte (Dechant Bernhard Schuffuth) seine Aufnahme zum Schultheiß und Hofmann des stiftischen Hubenhofes (dazu 6 Huben Landes gehörig) zu Sindlingen unter näher verzeichneten Bedingungen auf 12 Jahre.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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