Klara Tott von Augsburg bekundet, dass sie dem Hans Schöntal [korrigiert aus: Hans Erer d. Ä.], Apotheker zu Heidelberg, seiner Ehefrau Katharina Erer und ihren Erben den Garten genannt Bremeneck am hinteren Burgberg zu Heidelberg um 250 Gulden verkauft hat. Der Garten hatte ursprünglich Dieter Ramung (+) gehört, war dann von Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz gekauft worden und wurde schließlich von diesem mit Bau, Grund, Boden, Mauer, Zäunen, Weg und Steg sowie Zugängen an Klara verschrieben. Der Verkauf geschieht mit allen Zugehörungen und insbesondere dem näher beschriebenen Brunnenrecht. Bischof Matthias von Speyer, der einen Wasserlauf zum Brunnen in seinem Hof aus dem Bremeneck mit Dolen hat, sowie der Rat zu Heidelberg, der dasselbe zum Rats- und Spitalbrunnen in Heidelberg hat, sollen in ihren Rechten unbeschadet bleiben. Bei notwendigen Bauarbeiten sollen sie von dem neuen Besitzer des Gartens den Schlüssel anfordern und unter seiner Schadloshaltung vorgehen. Hans Schöntal und seine Erben sollen sich des Wasserablaufs zu ihrem Nutzen gebrauchen, doch ohne Eintrag an den Rechten anderer, insbesondere der oberen Badstube zu Heidelberg. Die Ausstellerin überantwortet den Garten als freies Eigengut mit allen früheren Freiheiten, wobei an Bodenzinsen 15 Heller an das Spital zu Heidelberg und 7 Heller an den dortigen Kaplan bestehen. Sie will den Käufer für weitere aufgefundene Grundlasten schadlos halten. Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz gibt für sich und seinen Sohn Philipp seine Zustimmung zum Verkauf und weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.