Anstatt Bender d. J., Hirschhornisch-Zwingenbergischer Untertan und Gemeinsmann zu Eschelbach auf dem Kraichgau, und seine Efr. Maria bekunden, auch für ihre Erben und Ernehmer, dass sie Friedrich von Hirschhorn zu Zwingenberg, seinen Erben oder dem rechtmäßigen Urkundeninhaber eine Gülte von fünf Gulden, den Gulden zu 60 Kreuzer, den Kreuzer zu vier alten Pfennigen, jährlich aus ihrer (der A.) genannten Behausung samt Zubehör (mit Flurnamen und Nachbarschaftsverhältnissen), das sie auch als Unterpfand gesetzt haben, für 100 Gulden, deren Erhalt sie quittieren, verkauft haben. Das Unterpfand sei von dem Schultheiß Peter Bender und den Schöffen Hans Zimmermann, Peter Ulrich, Stephan Brecht, Hans Frank ("Franck"), Endres Bender und Markus Hermann ("Marx Herman"), alle zu Eschelbach, auf den doppelten Wert geschätzt worden. Sie bekunden, dass sie die Gülte jährlich auf Lichtmess oder binnen 8 Tagen davor oder danach liefern werden und beiden Seiten wegen der Wiedereinlösung ein Kündigungsrecht jeweils 1/4 Jahr vor Zinstermin vorbehalten ist.

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