Suchergebnisse
  • 557 von 1.154

Nolde von Balve (Balwe) bezeugt, daß er Ravene deme Rabe [Rabe von Papenheim.] auf Michaelis fällige zehn Mark schulde, wie sie in der Herrschaft Arnsberg gebräuchlich sind. Er setzt als Bürgen Hermann von Gevelinchusen und seinen Bruder Degele von Herdincbusen sowie Gobel Quante von Velmede, die auf Anmahnung binnen vierzehn Tagen nach Eversberger Recht Ersatzzahlung oder Pfandverschreibung leisten sollen. Hermann von Gevelinghausen kündigt sein Siegel an.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...