Appellationis Auseinandersetzung um Zulassung zu Beichtstuhl und Abendmahl
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(1) 3872
Wismar W 226a (W W n. 226a)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
(1773-1774) 21.05.1774-15.03.1776, 21.04.1777-14.01.1778
Kläger: (2) Johann Hinrich Christoph Westphal, Pungenfahrer zu Klußmühle (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Magister Johann Gottlieb Hahn, Pastor an St. Georgen zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. wollte am 20.11. beim Bekl. beichten, wird aber abgewiesen mit der Maßgabe, sich zunächst mit seinem Schwager Keidel, einem Bierschenk, zu vertragen. Da der Kl. mit diesem nicht verstritten ist, sondern nur nicht mit ihm verkehrt, bittet er erneut um Zulassung zur Beichte, wird aber wiederum abgewiesen. Daraufhin verklagt er den Bekl. vor dem Konsistorium, bittet darum, ihn zu einer öffentlichen Entschuldigung anzuweisen und fortan Magister Enghardt zu seinem Beichtvater wählen zu dürfen. Das Konsistorium lehnt dies ab, weshalb der Kl. an das Tribunal appelliert und seine Bitte dort unter Beilegung eines Rechtsgutachtens der Helmstedter Juristenfakultät erneuert. Das Tribunal fordert am 25.07. die Akten der Vorinstanz an, am 17.10. bittet der Kl. um Eröffnung der am 07.09. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 21.10. auf den 22.10.1774 ansetzt. Am 10.07.1775 fordert das Tribunal den Bekl. zur Stellungnahme auf, die am 09.08. eingeht und in der der Bekl. sein Vorgehen verteidigt mit dem Wunsch, den Kl. mit seinem Schwager zu versöhnen. Das Tribunal teilt dem Kl. diese Schrift am 23.12.1775 zur Erwiderung mit. Am 22.01.1776 verteidigt der Kl. seine Zweifel an der Ehe Keidels mit seiner Schwester, leugnet aber, Keidel jemals beleidigt zu haben und erneuert seine Bitte aus der Appellation. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.02. erneut zur Erwiderung auf, die am 13.03. eingeht und in der auch Hahn auf seiner Ansicht besteht. Das Tribunal schließt daraufhin am 15.03.1776 die Beweisaufnahme. Am 21.04.1777 bittet der Kl., am 20.10.1777 beide Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 12.01.1778 zeigen die Anwälte beider Parteien an, daß ein Vergleich gelungen sei und bitten um Schließung des Falls. Das Tribunal folgt dem Antrag am 13.01.1778
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1773-1774 2. Tribunal 1774-1778
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 05.03.1774; Urteil des Konsistoriums vom 24.02.1774; Supplik des Kl.s an das Konsistorium vom 01.12.1773; Protokolle der Gerichtssitzungen im Konsistorium vom 10. und 24.02.1774; Auszug aus der Ordnung des Wismarer Konsistoriums vom 02.09.1665; Schreiben des Kl.s an die Juristenfakultät Helmstedt; Rechtsgutachten der Helmstedter Juristenfakultät vom 06.05.1774; Rationes decidendi des Konsistoriums, Stellungnahme des Bekl. vor dem Konsistorium (o.D.); Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 02.11.1774
Beklagter: Magister Johann Gottlieb Hahn, Pastor an St. Georgen zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. wollte am 20.11. beim Bekl. beichten, wird aber abgewiesen mit der Maßgabe, sich zunächst mit seinem Schwager Keidel, einem Bierschenk, zu vertragen. Da der Kl. mit diesem nicht verstritten ist, sondern nur nicht mit ihm verkehrt, bittet er erneut um Zulassung zur Beichte, wird aber wiederum abgewiesen. Daraufhin verklagt er den Bekl. vor dem Konsistorium, bittet darum, ihn zu einer öffentlichen Entschuldigung anzuweisen und fortan Magister Enghardt zu seinem Beichtvater wählen zu dürfen. Das Konsistorium lehnt dies ab, weshalb der Kl. an das Tribunal appelliert und seine Bitte dort unter Beilegung eines Rechtsgutachtens der Helmstedter Juristenfakultät erneuert. Das Tribunal fordert am 25.07. die Akten der Vorinstanz an, am 17.10. bittet der Kl. um Eröffnung der am 07.09. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 21.10. auf den 22.10.1774 ansetzt. Am 10.07.1775 fordert das Tribunal den Bekl. zur Stellungnahme auf, die am 09.08. eingeht und in der der Bekl. sein Vorgehen verteidigt mit dem Wunsch, den Kl. mit seinem Schwager zu versöhnen. Das Tribunal teilt dem Kl. diese Schrift am 23.12.1775 zur Erwiderung mit. Am 22.01.1776 verteidigt der Kl. seine Zweifel an der Ehe Keidels mit seiner Schwester, leugnet aber, Keidel jemals beleidigt zu haben und erneuert seine Bitte aus der Appellation. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.02. erneut zur Erwiderung auf, die am 13.03. eingeht und in der auch Hahn auf seiner Ansicht besteht. Das Tribunal schließt daraufhin am 15.03.1776 die Beweisaufnahme. Am 21.04.1777 bittet der Kl., am 20.10.1777 beide Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 12.01.1778 zeigen die Anwälte beider Parteien an, daß ein Vergleich gelungen sei und bitten um Schließung des Falls. Das Tribunal folgt dem Antrag am 13.01.1778
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1773-1774 2. Tribunal 1774-1778
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 05.03.1774; Urteil des Konsistoriums vom 24.02.1774; Supplik des Kl.s an das Konsistorium vom 01.12.1773; Protokolle der Gerichtssitzungen im Konsistorium vom 10. und 24.02.1774; Auszug aus der Ordnung des Wismarer Konsistoriums vom 02.09.1665; Schreiben des Kl.s an die Juristenfakultät Helmstedt; Rechtsgutachten der Helmstedter Juristenfakultät vom 06.05.1774; Rationes decidendi des Konsistoriums, Stellungnahme des Bekl. vor dem Konsistorium (o.D.); Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 02.11.1774
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ