Kaiser Heinrich IV. bestätigt und erneuert auf Ansuchen des Abtes Otto von Werden die den abteilichen Höfen Barkhofen, Kalkhofen, Eickerscheid, Oeft, Viehausen, Rade und Langenbogel aus altem Recht zustehende Exemtion von der Gerichtsbarkeit der Vögte, wogegen der Abt jährlich 30 solidi aus seinen Einkünften für den abteilichen Vogt aussetzt. Anno 1098, indict. IV., annno regni 44, imperii 14. Data X. Kal. Junii.