Das in den Kirchspielen Issum (kurköln. Amt Rheinberg) und Kapellen (klev. Amt Winnekendonk) gelegene, 12 Morgen Art- und 1 ½ Morgen Weideland umfassende, von Haus Sollbrüggen lehenrührige Gut (praedium) Klotzfeld (Kloetzfelt, Cloetzfelt-Gut). Die Gebrüder Heinrich und Wilhelm von Wienhorst gen. Polheim hatten das Gut von ihren Eltern (Vater: Peter Polheim) geerbt. Heinrich hatte einen Sohn Johann, der mit der Tochter Lenchen (Lentgen, Leentgen) der Witwe Westkamp verheiratet war, Wilhelm hatte einen Sohn Matthias (Matthies). Bei Wilhelms Tod im Jahre 1600 war Johann der Vormund seines Vetters Matthias geworden und hatte ihm noch während seiner Minderjährigkeit 1608 seine Hälfte „sine ullo praevio judiciali decreto“ und daher „nichtiglich“ abgekauft. Nach Johanns und seines einzigen Sohnes, Wilhelms, Tod nahm Matthias das ganze Gut in Besitz und ließ sich damit belehnen. Nach seinem Tod war es vom Ehemann seiner Schwester Katharina, Johann Beyman, am 23. Sept. 1623 in Besitz genommen worden. Darauf erhob Gerhard Schmitz nach dem Tod von Johanns Kind als dessen mütterlicher Verwandter und Bevollmächtigter seiner Schwiegermutter Anspruch.
Vollständigen Titel anzeigen
Das in den Kirchspielen Issum (kurköln. Amt Rheinberg) und Kapellen (klev. Amt Winnekendonk) gelegene, 12 Morgen Art- und 1 ½ Morgen Weideland umfassende, von Haus Sollbrüggen lehenrührige Gut (praedium) Klotzfeld (Kloetzfelt, Cloetzfelt-Gut). Die Gebrüder Heinrich und Wilhelm von Wienhorst gen. Polheim hatten das Gut von ihren Eltern (Vater: Peter Polheim) geerbt. Heinrich hatte einen Sohn Johann, der mit der Tochter Lenchen (Lentgen, Leentgen) der Witwe Westkamp verheiratet war, Wilhelm hatte einen Sohn Matthias (Matthies). Bei Wilhelms Tod im Jahre 1600 war Johann der Vormund seines Vetters Matthias geworden und hatte ihm noch während seiner Minderjährigkeit 1608 seine Hälfte „sine ullo praevio judiciali decreto“ und daher „nichtiglich“ abgekauft. Nach Johanns und seines einzigen Sohnes, Wilhelms, Tod nahm Matthias das ganze Gut in Besitz und ließ sich damit belehnen. Nach seinem Tod war es vom Ehemann seiner Schwester Katharina, Johann Beyman, am 23. Sept. 1623 in Besitz genommen worden. Darauf erhob Gerhard Schmitz nach dem Tod von Johanns Kind als dessen mütterlicher Verwandter und Bevollmächtigter seiner Schwiegermutter Anspruch.
AA 0627, 251 - B 459/2326
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1645- 1647 (1608-1650)
Enthaeltvermerke: Kläger: Katharina von Wienhorst (Weyenhars, Weyenhorst) gen. Polheim, Witwe des Johann Beymann, Bürgerin zu Kalkar, und ihr Sohn Lic. Heinrich Beymann, (Bekl.) Beklagter: Erben des Gerhard Schmitz (Schmidts), Bürger zu Xanten, bes. sein Schwiegersohn Heinrich (Hendrich) Abels (Abelen), Xanten, für seine Frau Adelheid Schmitz, (Kl.: Witwe Adelheid Westkamp (Weißkamp, Wilskamp), Bürgerin zu Xanten, und ihr Schwiegersohn und Mandatar Gerhard Schmitz) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Walraff 1645 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Albrecht von Lauterburg 1644 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Erzbischöflicher Offizial zu Köln (Kommission: der Siegler der erzbischöflichen Kurie, Assessor und Advokat Lic. Adolf Pempelfort, der Stifte Mariengraden und St. Georg zu Köln respective Dekan und Kanoniker), in causa summarissimi possessorii, 1618- 1627 - 2. Erzbischöflicher Offizial zu Köln (kommissarischer Richter: Dr. Andreas Therlaen von Lennep) 1627- 1629 - 3 . Erzbischöflicher Offizial zu Köln (Dr. Hermann Eiling) 1629-1642 - 4. RKG 1645- 1647 (1608-1650) Beweismittel: Acta priora (Bl. 32 - 372). Lehensbrief des Adolf Haes zu Sollbrüggen für Johann Beyman, 1623 (21f.). Zeugenbefragung über Größe und Wert des Guts, 1646 (26f). Zeugnis des Adolf Haes 1615, daß er nach dem nun erfolgten Tod des Pflegekindes von Gerhard Schmitz, Wilhelm Polheim, keinen anderen Lehensträger des Klotzgutes kennt als Schmitz (60f.). Lehensbrief Adolf Haes’ für den Xantener Bürger Johann von Bornthum, seine Halbbrüder und Konsorten betr. das Gut, 1622 (115f.). Urteil der ersten Instanz, 1627: die Parteien sind in je 1 Hälfte des strittigen Lehens zu manutenieren, bis „in ordinario iudicio sive possessorio sive petitorio“ etwas anderes entschieden wird (201). Urteil der zweiten, 1629: Aufhebung des Urteils von 1627 und Manutenenz Beymanns und Frau im Besitz des ganzen Gutes bis zu einem Entscheid auf ordentlichem Rechtsweg (245f.). Mechthild von Dortmund, Witwe des Wilhelm Polheim, und ihre Kinder Mattheis und Katharina verkaufen ihrem Neffen (bzw. Vetter) Johann Polheim zu Wesel und seiner Ehefrau Lenchen ihren Teil des Klotzgutes für 475 Tlr. und je 1 Rosenobel für Mutter und Tochter, 1608 (289f.). Zeugenaussagen, 1637 (293-296). Gerhard 125 Schmitz ./. Heinrich Michels von Issum und seine Ehefrau Elisabeth (Leusbeth) bzw. seine Witwe Enneken Abels, 1636-1637, wegen der den letzteren geschuldeten 634 Tlr. (296-300). Urteil der dritten Instanz 1642: Manutenenz von Abels und Konsorten im Besitz des ganzen Gutes (369f.). Beschreibung: 7 cm, 372 Bl., lose, Q 1-16, 2 Beilagen, davon 1 prod. 6. März 1650.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:53 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)