Johann Scheiffart v. Merode und seine Ehefrau Irmgard v. Wisch regeln in einem Zusatz des Ehevertrages besonders auch die Eigentumsrechte an der liegenden und fahrenden Habe. Amt und Schloß Liedberg vermachen sie sich gegenseitig.

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
Objekt beim Datenpartner