Georg Gödelin, gen. Rolle, und Thomas Hencke, Küfer, beide seßhaft zu Möhringen auf den Fudern, unter dem Verdacht des Wildfrevels zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitte und wegen ihrer Jugend und Armut mit der Auflage wieder freigel., ihre Gefängniskosten selbst zu bezahlen, mit je 100 fl zu bürgen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten und alle im fürstlichen Forst angetroffene Wildere der Obrigkeit anzuzeigen, versprechen eidlich, dies zu halten, und schwören U. Gödelin stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Bruch der U. 100 fl zu bezahlen; Hencke setzt als Unterpfand seinen Weinberg im Aiernest, zwischen Jakob Luttscher und Hans Krämer gelegen, ein. Gödelin war verdächtigt worden, wider obrigkeitliche Befehle und Mandate im württembergischen Forst Lerchen gefangen und dem Hund des Böblinger Forstknechts Martin Birn einen Hasen weggenommen zu haben, und Hencke, im vergangenen Spanischen Krieg den Spaniern geholfen zu haben, Wildbret zu schießen, auf das Schloß Kaltental getragen und mitgegessen zu haben. Beide waren ferner verdächtigt worden, bei des Golders Mühle Wildbret in einer Bütte die Steige hinabgetragen zu haben. - Bürgen (für Gödelin mit 100 fl): Michel Breuning d. A und sein Sohn Hans Breuning, Schultheiß, beide von Plieningen.