Stefan Koch zu Lustnau, wegen strafbarer Handlungen zu Tübingen gef., jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau, anderer Leute und seiner ehrbaren Freundschaft vom Statthalter von Tübingen begnadigt und wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seine Atzung und andere Gefängniskosten zu bezahlen und die denen von Weil der Stadt geleistete Bürgschaft zu halten.