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Ott der Schuler von Emerkingen, gesessen zu Memmingen, verkauft für sich und seine Erben um 85 lb h dem Kuntz Bösch von Emerkingen, Bürger zu Ehingen, und seinen Erben sein Gut zu Emerkingen mit allem Zubehör, genannt "des Schuellers gut", das Kuntz der Pfaffe zur Zeit besitzt und das von dem ehrsamen und festen Burckart vom Stain, den man nennt "Popule des Halbritters seligen sun", lehnsrührig ist. Zur Sicherheit setzt er als Pfand alle seine Güter ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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