Fusion von Landesgirokasse (LG) und Baden-Württembergischer Bank
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/70 Bü 109
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/70 Politisches Archiv von Frieder Birzele
Politisches Archiv von Frieder Birzele >> 11. Unterlagen aus Tätigkeiten in verschiedenen Verwaltungs- und Beiräten >> 11.1. Verwaltungsrat der Landesgirokasse (in der Eigenschaft als Innenminister)
1992-1995
Enthält u.a.: Argumentationspapier für die SPD-Landtagsfraktion zur Bankenfusion in Baden-Württemberg, masch. Man. 4 Seiten 1995; Diskussion der drei alternativen Modelle LG/BW, Dreier-Lösung und Kombinationslösung; Presseinformation der LG-Bank "Landesgirokasse und BW-Bank: Eine "ideale Ehe", masch. Man. 11 Seiten 1995; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart, der Württembergischen Landessparkasse und der Girokasse öffentliche Bank und Sparkasse Stuttgart im Zusammenhang mit der Vereinigung der Landessparkasse und der Girokasse, 7 Seiten 1975; Bekanntmachung der Neufassung des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg, gedruckt 1992; Gewinnausschüttung der Landesgirokasse; Beteiligung der Landesgirokasse an der Gebäudeversicherung Holding AG, masch. Man. 9 Seiten 1994; Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder im Interesse der Landesgirokasse, 1994; Änderung des Geschäftsverteilungsplans der Landesgirokasse, 1994; Angaben mit Lebenslauf zu Dr. Thomas R. Fischer, 1994; Thomas Fischer: Risikomanagement im Investment Banking, in: Die Bank 11/1994, S. 636-642; Jahresabschlüsse für beide Banken für 1993 und 1994; Unterlagen von Verwaltungsratsitzungen; Zeitungsartikel zum Thema
1 Bü
Archivale
2025-12-31
Baden-Württemberg
Stuttgart S
Bankenfusion
Gebäudeversicherung Holding
Nebentätigkeiten
Risikomanagement
Sparkassengesetz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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