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Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz (AFG): Komplementärfinanzierung.- Rückmeldungen der THA-Unternehmen in Liquidation zu Umfang und Art der Maßnahmen
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Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz (AFG): Komplementärfinanzierung.- Rückmeldungen der THA-Unternehmen in Liquidation zu Umfang und Art der Maßnahmen
BArch B 412 Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Treuhandanstalt )
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Aug. - Okt. 1993
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), 1995-1999
Aktenführende Organisationseinheit: PE M1 (1993)