Vertrag zwischen dem Kloster Maulbronn und der Kommune Lienzingen (Lientzingen) wegen ihrer in des Klosters sogenannten Waagenwalds gehabten Beholzungsgerechtsame, wofür ihr 3 Stückchen Wald als Eigentum (eigentümlich) überlassen worden sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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