Der Propst Peter [Niger] und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm [abgegangen, Bereich Wengengasse 6-10] bekennen, dass sie sich mit Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm gütlich über eine Entschädigung für die Zerstörung ihres Klosters durch die Ulmer Bürger geeinigt haben. Das ursprünglich außerhalb der Stadt auf der Blauinsel in den Wengen [Bereich Blumenscheinweg, Blauinsel] gelegene Stift war von den Bürgern nach der Belagerung der Stadt durch Kaiser Karl IV. mit der Begründung abgebrochen worden, es sei bei Belagerungen nicht zu schützen, und zudem könnten die Klostergebäude vor den Mauern bei künftigen Belagerungen den Belagerern als Deckung und Unterschlupf dienen. Die Stadt hat nun den Mönchen als Schadenersatz die Kirche St. Barbara in Holzkirch [Alb-Donau-Kreis] mit dem Patronatsrecht, den Ausstattungsgütern und den zugehörigen Zehnten überlassen. Außerdem hat sie für den Neubau eines Klosters in der Stadt 500 Pfund Pfennige beigesteuert. Prior und Konvent erklären sich damit zufrieden und verpflichten sich, keinerlei Schadenersatzforderungen mehr an die Stadt oder einzelne Bürger zu stellen. Auch werden sie alle in der Sache bereits eingeleiteten Prozesse einstellen und auf alle weiteren Rechtsmittel verzichten. Sie lassen darüber von dem öffentlichen Notar Heinrich Vir alias Zorn ein Notariatsinstrument ausstellen. Der Konstanzer Bischof Burkhard [von Hewen] als zuständiger Diözesanbischof sowie der Abt des Augustinerchorherrenstifts Kreuzlingen ("Cruczlingen") [Kanton Thurgau/Schweiz] Erhard [Lind] als Visitator des Stifts St. Michael zu den Wengen bestätigen diesen Vergleich und lassen die von ihnen darüber ausgefertigte Urkunde an dem Notariatsinstrument als Affix befestigen.