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Vor dem Gericht zu Burtscheid klagte ein Anwalt, Gillis Stickellman, der Äbtissin daselbst gegen Christin Vermen auf Offenlegung einer Urkunde über 240 Gulden, worauf die Beklagte sich "heimheischte" d. i. an das Gericht ihres Wohnsitzes Aachen sich berief. Das Gericht zu Burtscheid erkannte zuerst sie für schuldig, Bürgen zu stellen, dass sie zu Aachen sich einlassen werde und darauf als der Kläger sich nicht begnügen wollte, da er auf die fragliche Urkunde Kummer (Beschlag) gelegt, für verpflichtet, zu Burtscheid auf die Klage zu antworten. Mit 7 Siegeln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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