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Bischof Ulrich von Passau verleiht dem Abt von Formbach das Privileg, daß die Klosterkirche St. Martin die zuständige und ausschließliche Pfarr-, Tauf- und Begräbniskirche für das Neuland zwischen Inn und dem Formbach sein soll und der Abt Wernto und seine Nachfolger die rechtmäßige geistliche Gewalt auszuüben haben. S: Aussteller

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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