Die Vicare des Stifts s. Blasii zu Br. Lodewich Cristiani u. Hinrik
van Varsfelde vertragen ihren Streit unter der Bedingung, daß jener für die
Zeit seines Lebens dem letzteren erlaubt die Renne des Hinterhauses
desselben in seinem Hofe zu belassen und den ihnen gemeinsam gehörigen Platz
zwischen seinem Hause und H. v. V. Hinterhause und Stalle ferner zu
benutzen, wogegen H. v. V. verspricht jenen vor Schaden, der etwa von jener
Renne oder an gen. Stalle entstünde, zu schützen und sein Kellerfenster, das
in seinen (H. v. V.) Hof geht, sowie seine anderen Fenster nicht zu
verdunkeln. Zeugen: her Hinrik Kreye perner to Velstede, her Lodewich Brunow
vicarius to s. Merten unde Herwich Sunne borgher to Brunswich. Na goddes
bort 1427 des Myddewekens na twelfften (8. Januar). Papierurkunde. Zerter.
Rothes Wachssiegel Lodewichs Cristiani aufgedrückt.