In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Appellationis Auseinandersetzung um Holzungsgerechtigkeit
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.18. 1. Kläger R
15.09.1732-23.01.1737
Kläger: (2) sämtliche Einwohner von Jasmund und Wittow auf Rügen (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Andreas Holtz, Amtmann zu Bergen, seit 06.05.1733 Procurator Domaniorum (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann David Fabarius (A), Dr. Erich Hertzberg (P) Bekl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P), seit 01.09.1733: Dr. Anthon Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Die Kl. haben seit herzoglichen Zeiten in der Stubnitz ihr Vieh geweidet und durften zu Weihnachten und Johannis Bau- und Feuerholz frei (Jasmund) bzw. gegen eine geringe Abgabe, den Waldhafer" (Wittow) entnehmen. Durch den Großen Nordischen Krieg ist die Stubnitz sehr in Mitleidenschaft gezogen worden (Festungsbau in Stralsund, Holzverbrauch durch Nordische Alliierte), so daß die Krone eine Kommission eingesetzt hat, um Vorschläge zur Verbesserung des Waldes zu machen. Die Kl. werden bei dieser Gelegenheit nicht angehört, weshalb sie sich bei der Landesregierung ergebnislos beschweren. Sie verklagen auch den Bekl., weil dieser aus der Stubnitz eine größere Menge Deputatholz für sich schlagen lassen hat, die ihm nicht zusteht. Dafür macht der Bekl. am Stockholmer Hof den Kl.n ihre alten Rechte bei der Nutzung der Stubnitz streitig und erreicht eine Kgl. Resolution, daß die Kl. künftig alle den Waldhafer abgeben sollen und sie ihre Weide- und Holzungsgerechtigkeit durch Vorlage ihrer Privilegien beweisen sollen. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal, erklären, daß sie kein schriftliches Privileg besitzen, diese Rechte aber seit undenkbaren Zeiten genossen hätten und diese durch die Forstordnungen gedeckt seien. Das Tribunal fordert die Landesregierung am 28.10.1732 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 20.01.1733 erklärt der Bekl., die Regierung habe ihn angewiesen, daß nicht er, sondern der Prokurator Domaniorum den Prozeß führen solle und bittet, ihn von der Ladung zu entbinden. Das Tribunal stellt es dem Kl. am 27.01. frei bei der Regierung zu erwirken, daß ihm der Prokurator Domaniorum assistieren möge. Am 29.01. teilt die Landesregierung mit, die Krone habe festgelegt, daß sich der Prok. Dom. der Sache annehmen solle. Am 20.04. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 24.04. auf den 25.04. ansetzt. Am 06.05. fordert es den Prok. Dom. zur Erwiderung auf. Diese geht am 01.09. ein, nachdem der Bekl. am 18.06. um Fristverlängerung gebeten hatte, die er am 20.06. erhielt. Der Bekl. beschuldigt die Kl. zuviel Holz aus dem Wald zu entnehmen und ihm damit zu schaden und weist die Appellation zurück. Das Tribunal weist die Kl. am 02.09. zur Antwort an, die am 26.10. eingeht und in der die Kl. auf ihren Rechten und auf der Unschädlichkeit ihrer Ausübung beharren. Das Tribunal fordert am 29.10.1733 eine Replik des Bekl., der am 05.01.1734 um Fristverlängerung bittet und diese am 07.01. erhält. Am 19.02. bestreitet der Bekl. die umfassenden Rechte der Kl. und beweist den schlechten Zustand der Stubnitz. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 20.02. mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 06.04. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 10.05. beide Parteien, am 18.05. legen die Kl. weitere Beweise vor, um deren Berücksichtigung sie bitten. Am 05.07. lädt das Tribunal zu einem Vergleich auf den 12.10.1734 vor. Am 03.09. erklären die Kl., nicht an den Erfolg eines Vergleiches zu glauben und erbitten ein Urteil in der Sache. Daraufhin sagt das Tribunal am 07.09. den Vorbescheid ab und fordert die Kl. zur Legitimation auf. Diese geht am 29.10. von den einzelnen Gutsherren ein. Am 10.11.1734 bestätigt das Tribunal die Holzungsgerechtigkeit der Kl. nach den Bestimmungen der Holzordnungen. Es untersagt ihnen jedoch die Viehweide in der Stubnitz, wenn sie ihre alten Rechte nicht binnen 6 Wochen besser beweisen können als bisher. Am 09.12.1734 legen die Kl. Articuli Probatoriales vor und erbitten eine Kommission an den Landrat von Platen und den Hofrat von Scheele zur Zeugenvernehmung, die das Tribunal am 11.01.1735 erläßt. Am 06.01., 19.02., 02.04. und 24.05.1735 bittet der Bekl. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Rechtsmittel gegen das Urteil, da er das Stettiner Archiv benutzen will. Diese wird ihm am 11.01., 21.02., 19.04. und 25.05.1735 gewährt. Am 24.03. legen die Kl. die Vollmachten der Vormünder für die unmündigen Gutsbesitzer vor, am selben Tag bitten sie darum, trotz der erbetenen Fristverlängerung des Bekl., ihre benannten Zeugen bereits befragen zu lassen, um den Prozeß zu beschleunigen. Das Tribunal weist die Kommissare am 13.04. entsprechend an. Am 26.05. bittet der Bekl. darum, den Referendar von Lillieström und Philipp Ernst von Wahlendow zu Co-Kommissaren zu verordnen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 27.05. Am 09.09. legen die KL. das Protokoll des Zeugenverhörs vor und bitten um dessen Eröffnung. Das Tribunal setzt am 15.09. den 30.09. dazu an. Am 07.11. legen die Kl. ihre Beweise für ihre Weidegerechtigkeit vor und bitten, ihnen diese zu bestätigen und den Bekl. zur Übernahme der Prozeßkosten zu verurteilen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 08.11.1735 zur Erwiderung auf. Am 20.01.1736 beschwerden sich die Kl., daß der Bekl. die Begründung seiner Rechtsmittel immer noch nicht vorgetragen habe und bitten, das Urteil zu bestätigen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 25.01.1736 zur Erwiderung auf. Am 09.03. bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die er am 10.03. erhält. Am 14.04. greift er in seiner Antwort die Kompetenz der Zeugen an und weist die Beweisführung zurück. Das Tribunal fordert die Kl. am 16.04. zur Erklärung auf. Diese verteidigen am 21.05. ausführlich ihre Beweisführung und erbitten ein Urteil. Das Tribunal fordert den Bekl. am 23.05. zur erneuten Erwiderung auf. Diese geht am 28.08. ein, der Bekl. begründet ausführlich seine Kritik und erbittet ein Urteil. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 30.08. Am 22.10.1736 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1737 erklärt das Gericht den Beweis der Kl. für unzureichend und bestätigt sein Urteil, das Weide und Mast des Viehs in der Stubnitz verbietet. Das Tribunal verpflichtet die Landesregierung ab, denjenigen zu helfen, denen es wirklich an Weide mangelt und sendet die Akten am 18.06.1737 an die Regierung zurück.
Prozessbeilagen: (7) Erlasse der Vorpommerschen Landesregierung vom 14.06.1722, 08.05., 02.09.1730, 13.06., 05.07. und 10.12.1732; von Notar Johannes Jendrich aufgenommene Appellationen vom 23.06. und 16.07.1732; Suppliken der Kl. an die Landesregierung vom 12.04. und 18.08.1730, 21.05. und 25.06.1732; Supplik des Bekl. an die Landesregierung vom 06.05.1730; Auszug aus der Kgl. Resolution vom 15.12.1731; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 01.12.1732; Auszug aus dem Protokoll der Landesregierung vom 16.02.1733; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Tanck vom 06.05.1733 und der Kl. für Dr. Hertzberg vom 02.05.1733; von C.F. Meisner erteilte Auskunft aus dem Archiv der Rügener Ritterschaft (o.D.); vom Bergener Notar Johann Jacob Stroth aufgenommenes Gesprächsprotokoll mit Amtmann Holtz vom 04.11.1732; Auszug aus der Relation der Kommissare zur Untersuchung der Stubnitz vom 17.08.1733; Auszug aus dem Rugianischen Land=Gebrauch von 1533; Auszug aus dem Visitationsabschied über das Fürstentum Rügen vom 10.06.1596; Supplik des Wittower Adels vom 27.03.1685 und daraufhin ergangene Verordnung der Landesregierung vom 25.04.1685; Aufstellung über Güter und Dörfer auf Jasmund, die unmittelbar an die Stubnitz grenzen; Erklärung des C.U. von Lancken, erb- und lehngesessen auf Wotenitz und Renz, J.C. von Bohlen, pfandgesessen auf Trochendorf, Witwe von Marlow, pfandgesessen auf Marlow, Rutger Barnekow zu Lanken, C.F. v.d. Lancken lehngesessen auf Rantzow, R.C. Fabricius, pfandgesessen auf Vorwerk, Lietzow und Semper, R.V. v.d. Lancken, lehn- und erbgesessen auf Borchtitz, G.E. v. Normann, erb- und lehngesessen auf Dubnitz und Blieschow vom 16.10.1734, des Grafen Erich Brahe zu Spycker cum pertinentis vom 18.09.1734, des C.H.B. von Bohlen, erb- und lehngesessen auf Presenske, B.L. von Platen, pfandgesessen auf Lütkevitz, D. v. Segebade als Vormund des jungen von der Lancken zu Lancken, Mattchow, Goor und Fernlüttkevitz sowie des C.L. v.d. Lancken auf Zürkvitz und Woldenitz vom 16.09.1734; Articuli probatoriales der Kl. für Andreas Pennes, Gärtner zu Spyker, Carsten Borchwart, Leinweber zu Bobbin, Hinrich Hagemeister aus Salsitz, Christoph Erdmann Schrader, Pensionär zu Blieschow, Joachim Müller zu Klementelvitz, Pagel Hagemeister in Nipmerow und Bartelt Borchwalt aus Lohme; vom Stockholmer Hofgericht ausgestellte Bestätigung für die Vormundschaft des Sekretärs Albrecht Lindeseutz für die Söhne Abraham und Eric Brahe, Söhne des verstorbenen Kapitäns Nils Brahe vom 26.02.1723 (schwedisch), Bestätigung der Pommerschen Landesregierung über die Vormundschaft des Kapitän von Segebade zu Unrow für die unmündigen Kinder des verstorbenen Philipp Friedrich von der Lancken zu Mattchow vom 20.04.1725; Bestätigung des Pommerschen Hofgerichts für Kapitän Detloff von Segebade zu Unrow und Aegidius Jürgen von Platen als Vormünder für die Kinder des verstorbenen Oloff Jochim von Platen zu Parchow vom 18.04.1731; Schreiben der Landesregierung an den Prokurator Domaniorum vom 11.02.1735; Protokoll des Zeugenverhörs vom 14.06.1735; Kommissiorium der Pommerschen Landesregierung an Raven von Barnekow und Julius Ludwig von Platen zu Granskevitz vom 09.11.1691; Supplik der Jasmunder Eingesessenen an die Landesregierung vom 31.08.1694 mit deren Antwort vom 10.09.1694; Kommissorium der Landesregierung an Dr. Bernhard Dieckmann, Bürgermeister von Greifswald und Landrat und Johann von Opffern, Landrentmeister vom 10.09.1694; Articuli probatoriales für Jacob Blandow aus Neddesitz, Hans Voge aus Pölschow, Ties Viercke aus Salsitz und Carsten Subklev aus Capelle; Kommissionsprotokoll wegen Beibehaltung alter Freiheiten in der Stubnitz vom 02.10.1694; Schreiben Julius Ludwig von Platens und Raven Barnekows an die Landesregierung vom 05.10.1694; Supplik sämtlicher Eingesessener von Jasmund und Wittow an die Landesregierung (o.D.) und deren Antwort vom 05.09.1694; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittung für die Ablieferung vorinstanzlicher Akten vom 29.06.1737
Akten
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.