Friedberg, Burg: Kaiser Joseph II. bekundet, daß ihm Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg nach dem Tod des bisherigen Burggrafen Franz Heinrich Freiherr v. Dalberg, die Wahl des bisherigen jüngeren Baumeisters Johann Maria Rudolph Graf Waldbott zu Bassenheim, Erbritters des Deutschen Ordens und Erbschenk des Erzstifts Mainz, wirklichen kaiserlichen Geheimen Rats, Kämmerers und Kammergerichts-Präsidenten, auch Ritterhauptmanns der Mittelrheinischen Reichsritterschaft, zum neuen Burggrafen angezeigt haben, bestätigt diese Wahl, setzt den Genannten in sein Amt ein und nimmt ihn zusammen den genannten Baumeister und Burgmannen in seinen und des Reiches Schutz und Schirm. Der Aussteller gebietet allen Angehörigen des Reichs bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und einer Strafe von 30 Mark lötigen Goldes, den neuen Burggrafen in seiner Amtsführung nicht zu behindern oder zu beirren und den ihm und den Angehörigen der Burg Friedberg gewährten Schutz und Schirm nicht zu verletzen.
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Friedberg, Burg: Kaiser Joseph II. bekundet, daß ihm Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg nach dem Tod des bisherigen Burggrafen Franz Heinrich Freiherr v. Dalberg, die Wahl des bisherigen jüngeren Baumeisters Johann Maria Rudolph Graf Waldbott zu Bassenheim, Erbritters des Deutschen Ordens und Erbschenk des Erzstifts Mainz, wirklichen kaiserlichen Geheimen Rats, Kämmerers und Kammergerichts-Präsidenten, auch Ritterhauptmanns der Mittelrheinischen Reichsritterschaft, zum neuen Burggrafen angezeigt haben, bestätigt diese Wahl, setzt den Genannten in sein Amt ein und nimmt ihn zusammen den genannten Baumeister und Burgmannen in seinen und des Reiches Schutz und Schirm. Der Aussteller gebietet allen Angehörigen des Reichs bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und einer Strafe von 30 Mark lötigen Goldes, den neuen Burggrafen in seiner Amtsführung nicht zu behindern oder zu beirren und den ihm und den Angehörigen der Burg Friedberg gewährten Schutz und Schirm nicht zu verletzen.
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B 5 Urkunden der Burg Friedberg
Urkunden der Burg Friedberg >> Urkunden
1777 August 11, Leibnitz
Ausf., Perg.libell (8 Bl. n. foliiert), in mit rotem Samt überzogene Kladde eingebunden, 4 schw. und orang. Verschlußbänder, Sg. in offener Holzkapsel an schw.-gelber Schn., ehr gut erh.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Joseph II. bestätigt, nach dem Tode des Burggrafen Franz Heinrich Freiherrn von Dalberg, die Wahl des seitherigen jüngeren Baumeisters als neuen Burggrafen, des Grafen Johann Maria Rudolph von Waldbott zu Bassenheim, Erbritter des deutschen Ordens, Erbschenken des Erzstifts Mainz, Wirklicher Kaiserlicher Geheimerat, Kämmerer, Kammergerichtspräsident, Ritterhauptmann der Mittelrheinischen Reichsritterschaft
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Bl. 7r: Collat(ionirt) und Regist(rirt): M. Molitor.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Bl. 6v: [1] Aussteller
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [2] V(idi)t R(udolf) Fürst Colloredo
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [3] Ad Mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium, Franz Georg von Leykamp.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Bl. 7r: Collat(ionirt) und Regist(rirt): M. Molitor.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Bl. 6v: [1] Aussteller
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [2] V(idi)t R(udolf) Fürst Colloredo
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [3] Ad Mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium, Franz Georg von Leykamp.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:41 MESZ