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Eheleute Bitter zu(r) Wyhren und Wolberich (?) Boekers setzen sich lt. "Instrumentum Donationis inter vivos" als gegenseitige Erben ein und bestimmen weiter für den Zeitpunkt des Todes beider Eheleute, daß Bitters Enkel Maurits Henrich (Sohn seiner Tochter) 5 Rth., seine Enkelin Anna Catharina (= Tochter derselben Tochter) ein "Hauptpfoll mit einer blauestripeder drilbueren", Wolborichs Enkelin Gertrudeken (= Tochter ihrer Tochter Catharina) 5 Rth. bekommen soll; was übrig bleibt soll zu den Armen ins Armenhaus gegeben und verteilt werden.

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Stadtarchiv Münster
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