Hans Dorner d.J. zu Ringgenweiler bekennt, daß ihm Jakob [Renz], Abt zu Petershausen, das Mesneramt und zugehörige Güter und Zehnten in Ringgenweiler als Erbzinslehen verliehen hat laut einer Leiheurkunde vom selben Datum. Danach hatte das Lehen früher +Andreas Brottman inne und kam durch Kauf an den Beliehenen. Zum Mesneramt gehören Haus und Garten genannt Hofacker, mehrere Juchart Acker im Esch und 1/2 Mannmahd, ferner der Zehnt von den Gütern des Urban Herrenschneider, Kaspar Gebhart, Michael Klainer. Dorner muß die Kirche auf- und zuschließen, Glocken läuten und die Schlüssel versehen. Er gibt dem Pfarrer als jährlichen Zins an St. Martin je 4 Streichen Vesen und Hafer sowie 1 lb h Ravensburger Maßes bzw. Währung. Der Ammann des Klosters bekommt 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Wenn er das Amt gut versieht, soll es seinen Erben vor anderen verliehen werden. Im Fall von Handänderungen oder Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 1 fl verehrschatzt werden.
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Hans Dorner d.J. zu Ringgenweiler bekennt, daß ihm Jakob [Renz], Abt zu Petershausen, das Mesneramt und zugehörige Güter und Zehnten in Ringgenweiler als Erbzinslehen verliehen hat laut einer Leiheurkunde vom selben Datum. Danach hatte das Lehen früher +Andreas Brottman inne und kam durch Kauf an den Beliehenen. Zum Mesneramt gehören Haus und Garten genannt Hofacker, mehrere Juchart Acker im Esch und 1/2 Mannmahd, ferner der Zehnt von den Gütern des Urban Herrenschneider, Kaspar Gebhart, Michael Klainer. Dorner muß die Kirche auf- und zuschließen, Glocken läuten und die Schlüssel versehen. Er gibt dem Pfarrer als jährlichen Zins an St. Martin je 4 Streichen Vesen und Hafer sowie 1 lb h Ravensburger Maßes bzw. Währung. Der Ammann des Klosters bekommt 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Wenn er das Amt gut versieht, soll es seinen Erben vor anderen verliehen werden. Im Fall von Handänderungen oder Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 1 fl verehrschatzt werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1715
fasc. 047 1/4 n. 42
B 522 II U 1633
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1609 Januar 9 (den neunten monats tag January)
32,9 x 37,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Dorner d.J. zu Ringgenweiler
Empfänger: Jakob [Renz], Abt zu Petershausen
Siegler: Georg Fugger Freiherr von Kirchberg und Weißenhorn, Landvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Jakob [Renz], Abt zu Petershausen
Siegler: Georg Fugger Freiherr von Kirchberg und Weißenhorn, Landvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Brottman, Andreas
Dorner, Hans d.J.
Gebhart, Kaspar
Herrenschneider, Urban
Kirchberg, Georg Freiherr zu
Klainer, Michael
Petershausen, Jakob Renz; Abt
Renz, Jakob; Abt zu Petershausen
Weißenhorn, Georg Freiherr von
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Ammann
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Mesner
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Pfarrer
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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