Hans Dorner d.J. zu Ringgenweiler bekennt, daß ihm Jakob [Renz], Abt zu Petershausen, das Mesneramt und zugehörige Güter und Zehnten in Ringgenweiler als Erbzinslehen verliehen hat laut einer Leiheurkunde vom selben Datum. Danach hatte das Lehen früher +Andreas Brottman inne und kam durch Kauf an den Beliehenen. Zum Mesneramt gehören Haus und Garten genannt Hofacker, mehrere Juchart Acker im Esch und 1/2 Mannmahd, ferner der Zehnt von den Gütern des Urban Herrenschneider, Kaspar Gebhart, Michael Klainer. Dorner muß die Kirche auf- und zuschließen, Glocken läuten und die Schlüssel versehen. Er gibt dem Pfarrer als jährlichen Zins an St. Martin je 4 Streichen Vesen und Hafer sowie 1 lb h Ravensburger Maßes bzw. Währung. Der Ammann des Klosters bekommt 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Wenn er das Amt gut versieht, soll es seinen Erben vor anderen verliehen werden. Im Fall von Handänderungen oder Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 1 fl verehrschatzt werden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner