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Richter und Schöffen des Kurfürstlichen weltlichen Gerichts zu Werll bekennen, dass vor ihnen Tonnis von Nuitze (Neuss) und seine Ehefrau Anna, Bürger zu Köln, an Hermann Smedth zu Buircke und dessen Ehefrau Katharina 2 Morgen Land im Budecker Feld, genannt der Pannenstert und der Hunngerdes-Morgen, deren Lage näher beschrieben wird, unwiederkäuflich verkauft haben.

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