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Graf Berthold von Henneberg und sein Bruder Berthold, Prior des
Johanniterordens in Böhmen und Polen, vergleichen den Bischof von
Würzburg und den...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1316-1330
1323 Mai 11
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 beschädigt, Siegel Nr. 2 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Daz ist geschehn nach Gots geburthe druzehnhundirt jar dar nach in dem drue und zwenzigisten jare an der Mittewochen nach der uffart unsers Herren
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Berthold von Henneberg und sein Bruder Berthold, Prior des Johanniterordens in Böhmen und Polen, vergleichen den Bischof von Würzburg und den Abt von Fulda wegen der Burg (hus) Wildeck und des Gerichtes Dermbach (Terimbach) unter Festsetzung folgender Bestimmungen: Wildeck fällt wieder an Reinhard beim Tor (bi dem Tor). Die Burg soll auf dessen Lebenszeit Offenhaus der Bischöfe von Würzburg sein, außer gegen Fulda und Graf Berthold von Henneberg. Dem Abt von Fulda soll er mit der Burg in der gleichen Weise wie vor der Eroberung der Burg dienen, da diese fuldisch ist. Sollte Reinhard die Burg nicht wollen, soll der Bischof einen fuldischen Lehensmann benennen, der die Burg besetzt. Nach Reinhards Tod fällt das Lehen an Abt und Konvent von Fulda zurück. Der Abt bürgt dafür, dass Reinhard und seine Helfer keine Forderungen an das Bistum Würzburg stellen. Das Gericht Dermbach fällt vom kommenden Pfingstfest [1323 Mai 15] an für ein Jahr an die Aussteller. Behauptet der Bischof während dieses Jahres, dass das Gericht von ihm zu Lehen geht, sollen sie binnen eines Monats herausfinden, ob dies zutrifft. Wenn dem so ist, soll der Abt dem Bischof ein gleich gutes oder besseres Lehen überlassen. Behauptet der Bischof dies aber nicht, sollen sie nach einem Jahr das Lehen aufgeben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Berthold von Henneberg, [Berthold von Henneberg]
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, Nr. DXCIV; Hennebergisches UB V, S. 54 f., Nr. 94
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.