Christian Bretsch, Bürger und Maurer zu Lichtenau, bekennt in Gegenwart genannter Zeugen, daß ihm Gotthard Renner, Kirchenschaffner der Ämter Lichtenau und Willstätt, aus den Almosengefällen zu Lichtenau 20 fl. und aus den Gefällen des Heiligen zu Freistett 20 fl. geliehen hat, und verspricht unter Verpfändung beschriebener Güter, diese nach landläufigem Zins zu verzinsen.