Herzog Johann von Kleve, Jülich und Berg, Graf von der Mark und von Ravensberg, bekundet: Sein + Vater Herzog Johann von Kleve hatte dem Johann Tack und seinen Erben 5 Malter Weizen, 9 Malter Gerste und 10 Malter Roggen Kalkarer Maßes auf Wiederlöse verschrieben und verpfändet, die jährlich aus dem herzoglichen Hof zu Vynen gen. Kerckmansshoff erfallen. Diese Verschreibung hat er jetzt eingelöst. Dann hat ihm Wessel Hotman, Propst der Kirche in seiner Stadt Rees, 400 oberländische Rheinische Gulden ausgezahlt. Für dieses Geld überträgt und verkauft er nun an Wessel und seine Erben oder Inhaber dieser Urkunde, die Vorrang vor den Erben haben, auf Wiederlöse die vorgenannte Kornrente aus den Kerckmans hoff, den Johann Kerckman derzeit bewohnt. Die Rente ist am Martinstag [11. November] von 1524 an zu entrichten; notfalls ist dafür zu pfänden, wie er seine Pachten, Gülten und Renten zu pfänden pflegt. Er kann die Rente jederzeit zum Zahltermin oder binnen 14 Tagen davor oder danach mit 400 Gulden nach vierteljähriger Kündigungsfrist einlösen. Er gelobt, dem Käufer rechte Währschaft zu leisten, wie es Erbkaufsrecht ist, und auf Verlangen weitere Sicherheit zu verschaffen; und jeder neue Pächter des Hofs soll geloben, die Rente wie eine eigene Schuld binnen seiner Stadt Xanten abzuliefern. - Siegelankündigung. Gegheven 1523 op donredach nae des hellyghen cruys dach exaltationis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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