Bischof Heinrich von Konstanz gewährt auf Bitten des Abts und Konvents von Kloster Rot die Eingliederung der Kirche zu Haisterkirch mit ihren Tochterkirchen in Haidgau, Gwigg und Molpertshaus in den Klosterbesitz. Der Pfarrer zu Haisterkirch soll auf Vorschlag von Rot durch den jeweiligen Bischof von Konstanz eingesetzt werden. Besiegelt von Bischof Heinrich und seinem Kapitel unter Anwesenheit der Zeugen Burkardus von Henry, Propst, und Ulrich Güttengar, Dekan des Kapitels. Gegeben im Schloß Klingnau an den XIV. Kaienden des August. Kopie Papier. Beiliegend ein Verzeichnis von Pergamenturkunden über die Eingliederung von Haisterkirch aus den Jahren 1420-1456

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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