Der Richter zu Straßburg bekundet, dass vor ihm Henselin genannt Búttelhenselin von Marlenheim (Marley), dessen Ehefrau Kunigunde und beider Sohn Heinczo für sich und ihre Erben dem Straßburger Bürger Heinrich genannt Stephan, der vor dem Aussteller erschienen ist, jährliche Zinse in Höhe von 2 Pfund Straßburger Pfennig aus im Folgenden genannten Gütern verkauft haben. Die Verkäufer haben versprochen, diese Zinse dem Käufer und seinen Erben jährlich zu Martini [= 11. November] zu bezahlen und die dafür verunterpfändeten Güter in gutem Bau und Stand zu erhalten. Falls die Verkäufer mit der Zinszahlung in Verzug geraten, sollen sie der Exkommunikation verfallen sein und die Unterpfänder mit oder ohne Entscheidung eines weltlichen Gerichts eingezogen werden bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Zinse. Etwaige Kosten, die den Käufern hieraus entstehen, haben die Verkäufer zu ersetzen. Bei einjährigem Zahlungsverzug ist es den Käufern erlaubt, die Unterpfänder aus eigener Vollmacht oder mittels eines geistlichen oder weltlichen Gerichts für sich zu beanspruchen und einzuziehen. Für den Fall, dass die Käufer am Bezug der jährlichen Zinse aus den Unterpfändern gehindert sein sollten, haben die Verkäufer versprochen, sie aus ihren anderen Gütern schadlos zu halten. Der Verkauf erfolgt zum Preis von 24 Pfund Straßburger Pfennig, die die Verkäufer vollständig erhalten haben. Die Verkäufer haben den Verkauf unter Darreichung eines Halms an den Käufer vor dem Aussteller gemeinsam vollzogen. Der Wiederkauf zum selben Preis bleibt vorbehalten. Die verunterpfändeten Güter sind: im Bann des Dorfs Marlenheim 2 Acker Weingarten nebeneinander "an dem Strange", neben den Erben des verstorbenen Johann Barpfennig aus Straßburg auf der einen und dem Edelknecht Nikolaus von Nordheim (Northeim) auf der anderen Seite, die Eigentum sind; 1 ½ Acker Wiesenland, nebeneinander in demselben Bann "vor dem Grúß", zu beiden Seiten neben den Verkäufern, die Eigentum sind; ½ Acker Weingarten "an dem Sande", genannt der Gogelman, neben dem Edelknecht Johann Wilhelm "zue dem Riet" auf der einen und Peter Happenmacher aus Straßburg auf der anderen Seite, der Eigentum ist; ½ Acker Weingarten in dem "Hungerburne, nebent dem wege und ander sit nebent der herren acker", der Eigentum ist; 4 Acker Wiesenland "vor dem Grúß", neben den Gütern des Propsts von St. Peter zu Straßburg auf der einen und Kuno von Saarwerden (Sarwerde) auf der anderen Seite; 4 Acker Wiesenland "ouch vor dem Grúß", neben Kuno von Saarwerden und "ander sit nebent des lantgraven weg", von denen 10 Metzen Hafer (decem sextarii avene) und 20 Straßburger Pfennige jährlich zum dort gelegenen Hof, genannt der Stadelhoff, fallen; 1 Acker Getreideland in "Rockembach", neben Herrn Erhard (Erharte) von Kageneck auf der einen und dem von Burgheim, Vikar der Kirche zu Haslach (Hasela), auf der anderen Seite; 1 ½ Acker "ginsite des wassers", neben Wirich von Berstett (Berstette) auf der einen und Erhard von Kageneck auf der anderen Seite; 1 Acker Weingarten "an dem Strange", neben Heinzo Wecker dortselbst auf der einen und den Gütern der Äbtissin zu Andlau (Andela) auf der anderen Seite, der Eigentum ist.