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Auf dem Bürgerhaus in Gegenwart der vom Rat verordneten Commissarii Stefan Grieninger, Johann Philipp Laubenberger und Ludwig Bientz
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7828
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
1661 März 31 ff.
Regest: 1) Barbara Sommer, Witib des Johann Schaupp selig, 28 Jahr alt, der Apothekerin weder feind noch hold. Kein Mensch habe sie unterrichtet, was sie sagen solle. Vor 5 Jahren sei die Apothekerin +) zu ihr ins Haus gekommen und habe gesagt: "Ach Babele, komm zu mir und nähe mir! Ich kann niemand haben, der mir nähen soll, als dich." Sie möge sonst nach niemand lugen. Die Sommerin nahm den Auftrag an und nähte der Apothekerin 6 Tage lang. Die Apothekerin habe immer den Mann der Sommerin zum Nachtessen holen lassen und ihm am letzten Abend 1/2 Mass zu trinken gegeben. Ungefähr 8 Tage hernach habe er im Kopf empfunden, dass ihm nicht recht sei, und gesagt, seit er den Trunk getan, sei ihm nicht recht. Der Trunk sei so bitter gewesen. Ungefähr 11 oder 12 Wochen hernach sei das Ding an ihm mitten in der Nacht um 1 Uhr ausgebrochen. Da er jämmerlich tobte, habe sie den Nachbarn rufen müssen, die dann sahen, was es für ein Elend war. Nachdem er Schlagwasser (= Mittel gegen Schlag) holen lassen und zu sich genommen hatte, sei es besser geworden. Er habe aber nichts von sich selber gewusst. Die Anfälle wiederholten sich. Die Zeugin sei durch diesen Zustand um ihr Armütlein (= bisschen Habe) gekommen. Ihr Mann sei darauf (= in der Überzeugung) gestorben, dass ihm von der Apothekerin solch Unheil durch den Trunk zugefügt wurde ...
2. Zeug: Michael Zeib, Weingärtner, 1616 geboren. Der Apotheker sei sein Gevatter. Sei nicht Freund noch Feind. Komme in das Haus nicht, als wann er zu Hochzeit lade. Ungefähr vor 12 Wochen habe seine Schwieger Sara, Witib des Jacob Ditzinger selig, auf Befehl seines Gevatters Heinrich Efferen, Ratsverwandten, eine schriftliche Specification von verschiedenen Punkten ihm zugestellt mit dem Begehren, er solle die Witib des Schaupp selig darüber vernehmen. Der Zeuge sei zwar ungern darangegangen, habe aber gedacht, weil Herr Efferen sein Gevatter sei, wolle er es nicht abschlagen. Er habe sich zu der Schauppin verfügt und ihr die Fragestücke vorgehalten. Sie habe geantwortet, sie wisse für sich selbst nichts. Aber ihr Mann habe bei dem Trunk gesagt, die Apothekerin habe ihm seinen Zustand zugefügt. Der Zeug dürfe das dem Apotheker sagen. Er habe es dem Apotheker gesagt. Der habe sich zum höchsten verwundert, sei in den Sessel hingesessen und habe gesagt: "Dass Gott erbarm! Ich hätte gemeint, wenn mich Gott in alle Kreuz-Schulen führen wollte, so würde er mich doch hierein nicht führen ... Als die Schauppin gefragt wurde, ob sie dem Herrn M. Bantlin befohlen, in der Leichenpredigt von solchen verdächtigen Sachen zu predigen, ferner ob sie dem Hauptmann Wuecherer anbefohlen, dem Syndicus von dem Verlauf zu berichten, desgleichen ob sie begehrt habe, dass Joseph Resch mit Herrn Diaconus Vischer von der Sache reden solle, habe sie gesagt, sie habe niemand etwas befohlen ... Die Schauppin habe den Zeugen gefragt, warum ihr niemand aus des Apothekers Haus zur Leich gegangen sei ...
(3) Catharina Zeib, 47 Jahr alt, macht nur sehr unbestimmte Aussagen.
1661 April 1, Montag
In Gegenwart der Commissarii.
alt Bühler, Schuhmacher und Zunftrichter, geboren 12. Januar 1609. Die Apothekerin habe kein gut Lob, wie jedermann wohl wisse. Ungefähr vor 5 oder 6 Jahren sei Herr Mr. Schaal am Dienstag nach dem Bürgermeistertag nachts um 12 Uhr aufgestanden, habe zum Fenster heraus jämmerlich geschrien. Der Zeuge sei aufgestanden und zu ihm hinübergegangen, habe ihn im Hemd angetroffen, habe ihn bei der Hand genommen und sei mit ihm auf und ab spazieren gegangen. Schließlich seien der Apotheker und sein Weib auch gekommen, welche mit ihm redeten. Schliesslich habe er sich vor die Tür gelegt ... Später habe er die Madlena, das ist die Apothekerin, in der Küche in dem Back- und Kachelofen gesucht, welche aber nicht mehr zugegen war. Schaal sei 4 oder 5 Tag ganz erbärmlich gelegen, habe sich aufgebäumt, dass der Zeuge, ein starker Mann, gut unter ihm hätte durchschlüpfen können. Endlich habe sich der grosse Schmerz gelegt und Schaal seinen Geist aufgegeben. Der Zeuge habe ihn helfen in die Bahre legen. Da habe er gesehen, wie jämmerlich er an seinem Leib zugerichtet gewesen. Er habe ganz grau und blau, auch schwarz ausgesehen und, als er in dem Sarg lag, ganz abscheulich geschweisst, und es sei eine solche Materie von ihm gegangen, dass nicht genug davon zu sagen sei. Im übrigen sei nicht ohne (= sei richtig), dass der Schaal, sein Weib, der Apotheker und seine Frau immer beieinander waren und miteinander assen und tranken. Dass aber der Schaal selig jemand gemeint habe, der ihm solchen Schmerz verursachte, könne Zeuge bei seinem Eid nicht sagen. Schaal habe immer nur geschrien: "O! wer hat mir dieses Spiel zugerichtet?"
Catharina, Witib des Herrn Mr. Schaal und Hausfrau des Conrad Scheffbuech, 44 Jahr alt, sagt aus, jetzt auf den Bürgermeistertag werden es 6 Jahr, dass ihr Herr am Dienstag nach dem Bürgermeistertag so seltsam worden sei, dass die Zeugin immer 6 Mann in der Stube und Kammer haben musste. Woher aber sein Zustand kam, habe er nicht gesagt. Zu der Apothekerin habe er gesagt, sie solle doch heraufkommen und ihm auf sein Herz stehen, so werde es besser mit ihm und ihm geholfen. Die Apothekerin aber sei nicht mehr dagewesen ... Ihr Herr sei viel in die Apotheke gekommen und habe darin gegessen und getrunken. Das letztemal habe man ihn auf Vogelfedern (wohl: ein Kissen mit Federn) gesetzt. Er habe sich eingebildet, man habe ihm dadurch ein Spiel zurichten wollen. Als Dr. Wucherer zu ihm kam, habe Schaal zu ihm gesagt, er meine, auf dem Bürgerhaus werde er einen solchen Trunk bekommen haben. Wucherer antwortete: "Du Narr, es haben ja mehr Leut droben getrunken. Ist sonst keinem etwas geschehen." Der gute Geistliche habe sich schon lange vorher, ehe er auf das Bürgerhaus kam, beklagt, er besorge, es werde mit ihm einen erbärmlichen Ausgang nehmen. Es brenne ihn um das Herz, es sei wie lauter Glut um sein Herz herum. Dies habe er an dem Tisch im Beisein des Jerg Ludwig Lump geredet.
Jerg Braun, Schmied, bei 30 Jahren alt, sagt aus, die Apothekerin sei bei seinem Schwager Johann Schaupp selig in gar keinem guten Beruf (= Ruf) gewesen. Der habe vielmal ohne Scheu zu ihm gesagt, sie habe ihm in einem gesteinten (= mit Edelsteinen besetzten?), halbmässigen (1/2 Mass enthaltenden) Glas einen vergifteten Trunk gegeben. Der Zeug habe ihm etlichemal zu Gemüt geführt, er solle sich doch wohl besinnen. Es sei eine gar schwere Sach. Da könnte bald jemand Unrecht geschehen. Der Schwager aber sei beständig auf der Apothekerin verblieben und habe gesagt, er wollte nur wünschen, dass er auch beschickt würde (= dass man ihn kommen lasse). Er wollte lieber zu den Herrn Commissarii als zu einer Mahlzeit gehen ... Vor 3 Jahren sei ihn sein Zustand in dem Sommerhäldle angekommen. Da hab er sein Maidle in die Stadt geschickt und sein Weib hinausholen lassen. Er sei dann bis zum obern Tor mit ihr gegangen. Nachher habe er sich den Graben hinab gewendet und sich in die Bleiche begeben. Sein Weib und seine Schwester haben den Zeugen in seinem Haus abgeholt und auf die Bleiche geführt. Dabei habe das Weib gesagt, er folge sonst niemand als dem Zeugen, er solle ihn doch mit sich heimnehmen. Denn er wolle kurzum vor die Apothek laufen. Der Zeug habe ihn 3 Tag und 2 Nächt bei sich behalten, in welcher Zeit er abermals vor die Apothek laufen wollte, was man ihm aber nicht zuliess. Daß der Schaupp selig verbotene Mittel gebraucht haben solle, davon wisse er nichts. Er habe alles aus der Apotheke gebraucht. Einmal sei Johann alt Kalbfell an einem Wehetag (= Krankheit) schwer krank gewesen, wie er dann vielmal gefallen sei. Dieser Zustand habe sich später eine Zeitlang verloren. Daher sei des Schaupps Weib zu Kalbfell gegangen und habe gefragt, was er gebraucht habe. Der habe geantwortet, er sei durch 3 verschiedene Kirchen in 3 Jahren nachts geloffen und habe darnach an einem Karfreitag gegen Sonnenaufgang einen Wispel (= Mistel) von einem Pfirsichbaum abgebrochen. Das habe ihm geholfen. Ob nun sein Schwager selig dergleichen auch getan, das sei ihm unbewusst (= unbekannt). Er habe aber nicht gern etwas unterlassen, womit er seine vorige Gesundheit hätte wiedererlangen können. Dem Haus könne niemand eine Schuld wegen des Zustands geben. Es haben viel ehrliche Leut darin gewohnt, welche nicht das geringste verspürten. Der Zeuge habe vielmal seinem Schwager darin gewacht und sei sonst bis Mitternacht darin gewesen und habe nicht das geringste merken können. Dass sein Schwager einmal nicht gern in das Haus gekommen sei, sei darum geschehen, weil die Nachbarschaft ihn geäussert (= gemieden) und mit ihm nicht gern wollte zu tun haben, weil sein Zustand ihn so oft ankam. Nachdem Johann Schaupp die vergangenen Weihnacht-Feiertage Wein geschenkt und den Zeugen zu sich berufen hatte, sei er nicht sogleich, sondern den Tag hernach hingegangen und habe zu seinem Schwager sich gesetzt. Der habe sein Weib einen Krug mit Wein herauf holen lassen. Der Zeug habe aber nicht trinken wollen, besonders weil Schaupp nicht mittrinken dürfe. Nichtsdestoweniger sei Wein gebracht worden. Schaupp habe dann ein wenig mitgetrunken. Dann aber sei sein Zustand an ihn gekommen, habe ihm den Kopf herumgedreht und das Maul gekrümmt. Der Zeug habe nur zu tun gehabt, dass er ihm das Gläslein aus der Hand brachte, damit der Wein nicht verschüttet würde und das Gläslein zerbrach. Schaupp sagte dann, er wolle den Tod trinken, wenn die Apothekerin ihm seinen Zustand nicht in dem Trunk verursacht habe. Er habe sagen hören, die Obrigkeit werde ihn um seinen Zustand verhören lassen. Dies wäre ihm nur herzlich lieb. Vor seinem Tod habe er erbärmliche Schmerzen gelitten, sei mit gesundem Herzen gestorben. Es sei ein rechter Zwang zu seinem Tod gewesen, habe ihn an das Herz gestossen, dass kein Ross dergleichen Püffe hätte ausstehen können. Kein Mensch könne genug sagen, wie elend er starb.
Johann Lachenmann, Beck, will gar nichts wissen, sondern sagt, sein Vetter werde Nachricht geben können und dem Unrechten geboten worden sein (nämlich: zur Vernehmung zu erscheinen).
Benedict Jos, Küfer, 1616 geboren, weiss von keiner Feindschaft. Sei von niemand hintergangen (= angegangen, beeinflusst) worden, was er sagen oder nicht sagen solle.
Vor einem Jahr in der Gerstenernte sei Hans Jerg Vietz mit dem Schaupp selig vor des Zeugen Haus gekommen. Denen habe er gesagt, sie sollen auf seinen Acker gehen und schneiden. Er wolle nachkommen und die Weiden mitbringen. Darauf sei auch Jerg Felcklen gekommen und mit dem Zeugen hinausgegangen. Im Lauf eines Gesprächs beschuldigte Schaupp wieder die Apothekerin wegen des ihm verabreichten Trunks. Der Zeug habe dem Schaupp zugeredet, dergleichen nicht zu sagen. Wenn es der Syndicus Bachman inne werde, so müsse er Kundschaft sagen (= als Zeuge aussagen). Solche Sache lasse sich übel reden, wenn kein Fundament da sei. Schaupp sagte, wenn nur jemand dergleichen dem Syndicus anbrächte. Er sei auch gewiss versichert, dass die Wahrheit nach seinem Tod an den Tag kommen und er gerächt werde. Ein Zigeuner habe ihm einen bösen Trost gegeben und gesagt, es habe ihm ein junges Töchterlein auf der Stiege 3 Haar aus dem Kopf gerauft. Daher werde es mit ihm nicht besser, solang von den Leuten, welche die Haar bei sich haben, noch jemand lebe ...
Anna, Tochter des Matthäus Schaupp selig und Eheweib des Martin Hengst, sagt, sie sei 35 Jahr alt, habe ihr Leben lang keine Feindschaft gegen die Apothekerin gehabt, habe mit niemand sich unterredet, auch von niemand etwas zu hoffen, wolle die Wahrheit mit unverletztem Gewissen sagen.
Sie hat von ihrem Bruder Johann Schaupp vielmal gehört, dass er dem vor 5 oder 6 Jahren in der Apotheke getanen Trunk die Schuld an seinem Zustand gab. Er habe auch gesagt, das größte Töchterlein des Apothekers sei ihm in dem Haar umgegangen (= habe sich mit seinem Haar zu schaffen gemacht) und werde ihm Haar ausgerissen haben. Als er heimkam, habe er daher zu seinem Weib gesagt, der Kopf tue ihm immer weh ... Zeugin habe zu dem erwähnten Zustand ihrem Bruder vorgeschriebene Wasser aus der Apotheke geholt, welche die Apothekerin hergegeben und gesagt habe, was man nur soviel Wasser und Sachen möge holen lassen. Es helfe ihm doch nichts. Damals habe ihr Bruder der Zeugin schon gesagt gehabt, wer ihm das Unheil zufügte. Daher habe sie über die Reden der Apothekerin ihre besonderen Gedanken gehabt. Dazumal haben die Leut schweigen müssen. Niemand habe klagen dürfen. Später haben sie in der Apothek zu Tüwingen die verschriebenen Arzneien holen lassen, wie der Probst in Mochenthal Rezepte verschrieben hatte. Die Sachen haben aber gar nichts gewirkt. Der Probst habe befohlen, sie noch stärker zu machen, was aber auch nichts helfen wollte. Ihr Bruder sei blöd und melancholisch bei diesem Zustand worden, habe auch einmal gesagt, er wolle der Apothekerin vor das Haus laufen, wenn schon der Kopf herab müsse. Aber sein Weib und andere haben ihn abgehalten.
Paul Klemm, Schuhmacher, 1613 geboren, sagt aus, als sein Schwager Matthäus Wehinger selig, gewesener Diaconus hier, so erbärmlich gestorben sei, sei die allgemeine Sag (= Rede) gegangen, die Apothekerin sei in dem Verdacht, ihm etwas beigebracht zu haben,. Daher haben Herr Bürgermeister Josuel Curtz und der Apotheker ihm einen Boten auf das Bürgerhaus geschickt und gefragt, ob er nicht wisse, woher es komme, dass der Herr Wehinger so erbärmlich starb. Der Zeug habe darauf gesagt, er wisse nichts. Er habe aber damals nichts sagen dürfen, einesteils weil der Apotheker selbst dabei sass, andernteils weil es damals nicht zuging wie jetzt. Denn damals habe man einen um 5 fl gestraft; wenn einer schon ein Fundament gewusst und angegeben und nicht geschwiegen hätte, so würde ihm die Zech auf 10 fl gemacht worden sein. Jetzt dürfe einer besser sagen, was ihm bewusst (= bekannt) sei ... Vor ungefähr 13 Jahren habe Herr Wehinger in der Apotheke zu Mittag gegessen, sei um 2 Uhr heimgekommen, habe sich in einer grossen Hitze, die ihn befiel, gelegt und sei von diesem Zustand nicht mehr aufgestanden. Er habe aber nicht von ihm gehört, woher dieser Zustand gekommen sein könnte und was er für einen Argwohn habe ... Die Witib des Herrn Wehinger selig und die Apothekerin seien gar vertrauliche Schwestern zusammen gewesen, so dass die Apothekerin einmal sagte, ihr Heinrich sterbe auch bald. Da wollen sie dann zusammen in der Apothekerin unteres Haus ziehen. Was die Apothekerin haben werde, das wolle die Wehingerin auch haben. Diese Reden habe der Zeug von der Apothekerin selbst gehört. Später aber seien diese beiden vertrauten Schwestern uneins worden und die Wehingerin nicht mehr zu der Apothekerin gekommen. Die Apothekerin sei zu der Wehingerin gekommen und habe gefragt, warum sie ihr den Spott antue und sie in ein solch böses Geschrei bringe. Sie hätte es ihr nicht zugetraut, sondern ihr Schwesterherz mit ihr geteilt. Ungefähr 8 oder 10 Tag nach des Herrn Wehingers Tod und Begräbnis habe die Apothekerin der Witib ungefähr 1/2 Salz (= Salzscheibe) geschickt, welches aber die Wehingerin nicht gebraucht, sondern zu dem geheimen Gemach (= Abort) hinausgeschüttet habe. Dies habe die Magd der Frau Wehinger der Apothekerin gesagt. Die Apothekerin aber habe nichts deswegen geahndet (= vergolten, sich gerächt). Das Salz habe der Zeuge selbst gesehen.
Michael Boglen, Balbierer, 46 Jahr alt, sagt aus, die Apothekerin sei freilich in einem bösen Beruf (= Ruf), wie jedermann bekannt sei. Als der Herr M. Wehinger so jämmerlich dahinstarb, sei ein bös Geschrei in der Stadt gewesen, als wenn die Apothekerin an seinem Tod schuldig wäre. Daher habe der Apotheker um eine Inquisition gebeten, mit welcher ihm willfahrt wurde. Der Zeuge sei von Herrn Bürgermeister Curtz selig und von Herrn Currer, auch Gott ergeben (= gestorben?), auf das Bürgerhaus beschickt (= bestellt) und im Beisein des Apothekers befragt worden, was er Gutes bei dem Herrn Wehinger gesehen und wie es mit ihm hergegangen. Darauf habe der Zeuge gesagt, er wisse nicht, wie es hergegangen, ausser dass der Geistliche eines erbärmlichen Todes gestorben sei. Sonst sei offenbar, dass der Herr Wehinger streng (= häufig) in die Apotheke geloffen sei. Zeuge habe auch die Apothekerin vielmal in des Wehingers Haus angetroffen. Sie seien wie Geschwister untereinander gewesen. Die Apothekerin habe etlichemal ... (?) in des H. Wehingers Haus geschickt. So habe sie auch gesagt, sie habe ihm Bezoar (ein Gegengift) in einem Löffel während der Krankheit gegeben, auf welchen Bezoar der Wehinger keine 24 Stund mehr gelebt und einen so schrecklichen Tod erlitten habe, dass kein Mensch einen ärgeren ausstehen könne. Als der Körper in den Sarg gelegt worden war, habe derselbe, wie Zeuge von andern hörte, geschweisst und die Augen seien vor dem Kopf heraus gelegen, als wenn man den Kopf mit einem Seil zusammengetrieben hätte. So sei auch die Sage gegangen, er habe die Haube (= Kappe) vom Kopf verloren.
Martin Krueg, Küfer, 47 Jahr alt, sagt aus, von der Apothekerin wisse er nichts als Liebes und Gutes zu sagen, könne auch auf sein Gewissen und seiner Seele Seligkeit nehmen, dass er gar nie etwas Ungleiches (= Ungünstiges) von der Apothekerin gehört habe ausser dem, was man jetzt insgemein sage. Nachdem der Wehinger gestorben und vergraben gewesen, haben 3 oder 4 Herren des Rats, darunter auch der Stadtschreiber, ihm einen Boten auf das Bürgerhaus geschickt und gefragt, was es für eine Bewandtnis mit des H. Wehingers Tod gehabt. Darauf habe er einen leiblichen Eid ablegen müssen und ausgesagt, er wisse nichts und habe auch von H. Wehinger selig nichts gehört. Damals seien auch berufen gewesen Martin Schmid, Paul Klem, die Hausfrau des Zeugen.
1661 April 2, Dienstag
Martin Schmid, Schreiner und des Zunftgerichts, 55 Jahr alt, sagt aus, die Apothekerin sei, wie bekannt, in einem bösen Geschrei. Ungefähr vor 13 oder 14 Jahren habe der Apotheker eine Inquisition angestellt, weil sie wegen des Herrn Wehingers selig in Verdacht gekommen war. Da habe man den Zeugen auch auf das Bürgerhaus kommen lassen. Er habe einen leiblichen Eid ablegen müssen. Er habe nichts anderes gesagt, als dass der Wehinger selig nach seinem Tod in der Bahre geschweisst (= geblutet) habe. Es sei ihm zur Nase herausgelaufen wie ein neuer Wein im Jest (= in der Gärung). Dergleichen habe er an der alten Hausmeisterin Körper im Siechenhaus auch gesehen, wie auch das Weib des Hans Reiff so geschweisst habe. Woher es aber kam, wisse er nicht. Als der selige H. Wehinger in der Bahr wieder geöffnet wurde, sei die Apothekerin über die Bahr hingestanden, habe bitterlich geweint, ihm das Gesicht abgewischt, die Haube (= Kappe) aufgesetzt, den Kopf aufgerichtet und gesagt, warum man ihn so übel und heillos da liegen lasse. Dann sei sie wieder weggegangen. Der Zeuge sei an verschiedenen Orten gewesen, habe sein Lebtag nicht nur 1000 Personen in die Bahre gelegt, aber dergleichen Schweissen nirgends als zu Reutlingen gesehen. Man halt's einmal für nichts Gutes, besonders wenn die Körper nicht starrend (= starr, steif) seien. Man habe meinen können, der selige Herr Wehinger wäre der Apothekerin Kind gewesen. So sei sie mit ihm in der Bahre umgegangen. Wegen des Herrn M. Schaal selig sei die Apothekerin auch in einem lauten Geschrei gewesen, wie denn viel Reden hin und her gingen. Die gemeine Sag sei auch von der Apothekerin, dass sie den seligen Schaupp vergiftet habe. Er, der Zeug, müsse bekennen, dass er sich vorgesehen, wenn er in der Apotheke ass und trank. Habe er eben darin schaffen müssen, habe er allezeit geschwind ein End gemacht.
Als der Zeug den Körper der erwähnten alten Hausmeisterin schweissen und den Schweiss durch die Bahr laufen sah, welcher braun und rotlecht (= rötlich) war, habe er gesagt: "Oh, behüt Gott, was muss das sein oder bedeuten?" Darauf habe die alte Siechen-Catharina, welche hernach verbrannt wurde, gesagt, was es sein sollte; sie habe eben soviel aus der Apotheke eingenommen. Die Apothekerin habe sonst den Leuten vordem viel Gutes getan, wie besonders den Herren Geistlichen viel Liebes und Gutes geschehen sei. Die haben fast jeden Dienstag den Mittag-Imbiss darin gehalten. Aber jetzt komme niemand mehr von den Herren Geistlichen hinein als H. Mr. Zwisler, welcher doch verschwägert sei.
Johann Kalbfel der mittlere, 45 oder 46 Jahr alt, sagt aus, als er zu dem Herrn Mr. Schaal selig gerufen worden sei, habe er ihn in einem elenden Zustand angetroffen, als er allerlei durcheinander redete. Am meisten habe er aber gesagt: "O weh, wäre ich nur nicht in der Apothekerin Haus auf das Federkissen gesessen." Einmal sagte er:" Draussen ist sie. Komme sie herein, wenn sie ein gutes Gewissen hat!" Es sei aber damals die Apothekerin nicht, sondern vorher in dem Haus gewesen. Der Herr Schaal sei, als er solche Reden vorbrachte, ganz im Kopf verrückt gewesen. Bisweilen aber sei er wieder zu seinem Verstand gekommen. Nach seinem Tod habe man allerlei Farben an seinem Leib gesehen. So habe er auch in der Bahr aus der Nase heraus geschweisst (= geblutet), wie der Zeug mit Augen gesehen habe, da das Tuch ganz schweissig war.
1661 April 19, Freitag
Margaretha, eheliche Hausfrau des Herrn Mr. Johann ...(?) Kieser, Pfarrherrn zu Gomaringen, Witib des weiland Herrn M. Matthäus Wehinger, Diaconus hier, 50 Jahr alt, sagt, sie habe jetzt gar keine Freundschaft noch Feindschaft gegen die Apothekerin, habe ihr verziehen und vergeben. Sie könne von der Apothekerin nichts Ungleiches (= Ungünstiges) sagen, bis nach ihres Herrn Tod ein ungleiches Geschrei, welches aber ein allgemeines Wesen in der Stadt gewesen sei, aufkam. Da habe die Apothekerin, wie wenn die Zeugin daran schuldig wäre, ihr das Haus verboten und sagen lassen, wenn sie weiter darein komme, solle sie die Stiege hinabgeworfen werden. Darauf habe die Zeugin gar nicht warten wollen. Sonst (= Im übrigen) sei wahr, dass ihr Herr selig an einem Tag um Ostern ungefähr vor 14 Jahren den Herrn Zunftmeister Matthäus Curtz und Herrn Carl Hauser besuchte, vorher aber zu der Zeugin sagte, er wolle hernach auch sehen, wie es in der Apotheke stehe. Er habe dann in der Apothek zu Mittag gegessen und nachher ein Kind getauft. Als er von der Kindstauf heimkam, habe es ihn sehr gefroren, so dass die Zeugin ihm eine warme Stube machen musste. Die Zeugin sei dann zu dem Herrn Apotheker gegangen und habe ihres Herrn Anliegen geklagt. Der Apotheker sei gleich mit einem Schwitztränklein gekommen, weil der Herr Wehinger einen solchen Schauder (= Frösteln) hatte. Es habe aber das Tränklein und alle anderen Medikamente, die noch bis zu seinem Tod gebraucht wurden, nichts verfangen (= helfen) wollen. Er habe aber der Zeugin gar nichts gesagt, woher sein Zustand kommen könnte, und keinen Argwohn gehabt, aber vorher immer in der Apothek gegessen und getrunken. Die Apothekerin habe der Zeugin angeboten, ihr alle Guttaten zu erzeigen, wenn sie ausziehen müsse, sie wolle ihr Unterschlauf (= Unterschlupf, Obdach) in ihrem Haus verschaffen. Nach des Herrn Wehingers Tod habe die Apothekerin noch in selbiger Nacht ihr ein eingemachtes Essen geschickt, welches sie und ihre Magd gegessen haben; es sei ihnen wohl bekommen. Damals habe sie sich noch nichts Böses versehen gehabt. Nachher habe sie nichts mehr empfangen, wisse auch nichts Eigentliches (= Genaues) von dem geschickten und hernach in den Winkel geschütteten Salz. Allein die Apothekerin habe der Zeugin ein Paar Schleier (= Kopftücher) zur Leich gebracht. Den einen habe sie behalten. Nachdem aber das Geschrei so gross geworden, habe die Zeugin den Schleier vom Kopf gerissen und unter das Lotterbett geworfen. Nach diesem sei ein beständiger Widerwille der Apothekerin gegen die Zeugin verspürt worden. Die Zeugin habe der Apothekerin gar nichts Böses zugetraut und wolle noch zu dieser Stund auf ihr Gewissen bezeugen, dass sie auf die Apothekerin nichts von bösen Sachen sagen könne.
Gott wisse, es sei eine verborgene (= geheimnisvolle) Sach, die man Gott befehlen müsse. Man habe die Zeugin bald nach Herrn Wehingers Tod auf das Bürgerhaus kommen lassen, wo sie sagen sollte, wie es mit ihrem Herrn gegangen sei. Herr Bürgermeister Curtz, der Stadtschreiber und Herr Lump seien, wie Zeugin meine, auf dem Bürgerhaus gewesen. Sie habe aber den zugemuteten Eid nicht abgelegt. Ihre damaligen Aussagen seien aufgeschrieben und beim Stadtschreiber zu finden. Ferner sagt die Zeugin, nach ihres Herrn Tod habe der Apotheker ihr den Betrag für alles, was aus der Apothek geholt worden war, nämlich 14 fl, aus Mitleid nachgelassen.
Die oben genannte Barbara Sommer, Witib des Johann Schaupp, sagt am 19. April 1661 weiter folgendes aus:
Nachdem ihr Mann von dem letzten Nachtessen aus der Apothek heimgekommen, habe er gesagt, die Greth, der Apothekerin Tochter, habe ihn bei dem Haar genommen, es gefalle ihm sonst nicht. An ihm sei ein solcher Schmerz gewesen, dass er alles (d. h. alle Medikamente) gebraucht habe, wovon man ihm gesagt habe. Einmal sei der junge Schmidhans mit ihm hinaus auf den kleinen Lindach gegangen. Dort habe er einen Pfirsich-Wispel (= Wipfel oder Mistel ?), der noch vorhanden sei, abgebrochen. Der habe aber durchaus nicht geholfen. Dergleichen oder Birn-Wispel brauche man auch bei Kindern. Zeugin wisse bei ihrem Eid von keinen verbotenen Mitteln, die ihr Mann selig sollte gebraucht haben. Als der Zeuben-Michael (Michael Zeub) bei der Zeugin war und ihr den Brief vorhielt, habe er schliesslich gesagt: "Maidle, Maidle, wäre das Weib nur vorher nie in dem Argwohn gewesen!" Dass die Apothekerin vorgab, ihr, der Zeugin, Mann habe der Apothekerin zugesprochen, ihr (der Zeugin) 3 Eimer roten Wein abzukaufen, sei nicht wahr. Sie habe schon gewusst, wo sie mit ihrem Wein hinsollen. Zudem wenn die Apothekerin ihn nicht gekannt habe, wie sie vorgegeben, wie sollte er ihr Wein zu kaufen angeboten haben und so keck gewesen sein. Dem Jerg Braun, Schmied, habe sie den Wein gegeben, wie sie ihm versprochen hatte.
Herr Johann Burkhard Siconius, Ratsverwandter, 49 Jahr alt, sagt aus, er wisse nichts, als dass die Apothekerin in der ganzen Stadt für eine Hexe gehalten werde. Der selige Herr Curer, gewesener Syndicus, habe dem Zeugen vielmal geklagt, die Apothekerin habe ihm sein Mannrecht (= männliche Potenz) genommen, was er nicht sogleich, sondern in etlichen Tagen gespürt habe. Die Apothekerin sei im Verdacht mit den Herrn Wehinger, Schal und dem Schaupple (Schaupp) gewesen.
1661 April 5
Herr Jerg Aichlen, Handelsmann, 46 Jahr alt, sagt aus, die Apothekerin und seine erste Frau selig seien gute Freundinnen und Nachbarinnen gewesen. Hernach seien sie miteinander stössig worden. Trotzdem sei die Apothekerin zu seiner Frau, als sie in Kindsbanden (= Geburtswehen) lag, gekommen und ihr mit ihrem Rat beigesprungen. Als sie mit der Geburt fertig war, habe der Zeuge unversehens unter dem Bank einen grossen Säckel liegen sehen, worin in 20 oder 30 Säcklein allerhand Farben waren. Er habe ihn im Beisein der Anwesenden aufgemacht, dann befohlen, man solle selbige in Feuer oder Wasser werfen. Wo die Säckel herkamen und was sie bedeuten sollten, sei dem Zeugen unbewusst (= unbekannt). Er habe es ein gut Werk sein lassen. Nachher sei seine Frau je länger je schwächer worden. Der Apotheker und sein Weib haben sie besucht. Am 9. Tag sei sie gestorben. Bei dem Leichnam habe des Schnitzers Sar (Sara Schnitzer) über Nacht gewacht. Als der Leichnam schon in der Bahre lag, habe der Zeuge befohlen, denselben gar niemand sehen zu lassen. Darauf habe die Schnitzers Sar gesagt, die Apothekerin sei heut schon früh dagewesen und habe den Körper besehen, worauf auch der Zeuge die Bahr geöffnet und sein Weib, welches ihm gar lieb gewesen, noch einmal gesehen habe. Sie habe aus der Nase geschweisst (= geblutet). Der Zeuge habe zwar den gebrauchten Medikamenten die Schuld gegeben. Allein weil das Geschrei wegen der Apothekerin jetzt gross werde, habe er zwar andere Gedanken, zeihe aber die Apothekerin nichts. Es sei Gott im Himmel bekannt und befohlen. Seine Frau selig habe in der Bahr einen dicken, verschwollenen Kopf gehabt und das Köpflein des Kinds, welches sie als erstes geboren habe, sei sehr weit offen gestanden und habe ein grosses Loch gehabt. Das Kind sei bald gestorben, und als das Köpflein geöffnet worden war, sei das Cranium (= der Schädel) schwarz gewesen. Woher das komme, wisse der Zeuge nicht. Sonst sei nicht ohne (= sei richtig), dass seine Frau selig mit der Apothekerin gegessen und getrunken habe. Er, der Zeug, habe nicht nur einen Eimer Wein mit dem Apotheker ausgetrunken. Es sei ihm aber nichts Ungleiches (= Ungünstiges) widerfahren. Vorher haben der Apotheker und sein Weib nicht allerdings (= ganz) gut miteinander gehaust; wie der Apotheker einmal 3 Tage zu Sondelfingen sich aufgehalten habe und von seinem Weib habe wegziehen wollen, habe er sich aber auf eine bessere Meinung bringen lassen und sei wieder heimgegangen. (Zu diesem letzten Satz auf dem Rand: Herr Zeuge hat gebeten, dieses auszulassen, gehe ihn nichts an).
1661 April 8, Montag
Anwesend die Commissarii.
Agnes, Eheweib des Franz Vogel, 50 Jahr alt.
(Hier bricht das Protokoll ab).
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: +) Die Apothekerin ist Magdalena, Ehefrau des Apothekers Heinrich Efferen.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.