Wilhelm von Witzelnbach bekennt, dass ihn Graf Johann zu Sayn Herr zu Homburg mit 12Gulden, oberländisch, alljährlich halb zu Herbst und halb um Mai aus der Bede des Hofes Irlich zahlbar, vorbehaltlich der Wiederablösung mit 100 derselbigen Gulden laut eingerücktem Lehenbrief von gleichem Datum, belehnt habe.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...