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Bürgermeister und Rat zu Ulm beurkunden, daß sie dem Grafen Ulrich von Helfenstein gestattet haben, die 1496 aufgenommenen 2.500 Gulden Hauptguts und 100 Gulden Jahreszins (s. Bü 107) mit 2.000 Gulden abzulösen, und quittieren darüber.
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Bürgermeister und Rat zu Ulm beurkunden, daß sie dem Grafen Ulrich von Helfenstein gestattet haben, die 1496 aufgenommenen 2.500 Gulden Hauptguts und 100 Gulden Jahreszins (s. Bü 107) mit 2.000 Gulden abzulösen, und quittieren darüber.