Reinhart v. Neipperg, Deutschordensmeister, reversiert die von Gf. Eberhard auf Widerruf erhaltene Erlaubnis, in folgenden Bezirken im gräflichen Porst am Stromberg (Strainberg) zu jagen: Im Birckenholz und [Klein]gartacher Holz bis zum Hart, im Niederhofener Holz bis zum Hart, im Hag am Linberg, in den Stettener (Stetheimer) Hölzern zwischen Stetten und Gemmingen und am Heuchelberg. Die Erlaubnis geschieht unter dem Vorbehalt, daß Graf Eberhard und die Seinen weiterhin das Recht behalten, in denselben Bezirken zu jagen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner