Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass das Haus zu Lützelstein, das sich einst im Besitz eines gewissen Konrad (etwan eins Conrade genant) befunden hatte, von Ottilie, der Witwe des Hensel Weber (Weberhensels), bewohnt wurde und noch wird. Da derzeit keine Kunde über die rechtmäßigen Erben vorliegt (zur zit die rechten erben nit wissentlich sin), hat Kurfürst Philipp als Landesfürst der Ottilie und ihren Erben das Haus zugestellt und zugewandt, nämlich so lange zur Nutzung und zum Gebrauch und Bau, bis rechtmäßige Erben ihre Ansprüche angemeldet und der Ottilie und ihren Erben das verbaute Geld erstattet hätten. Der Pfalzgraf befiehlt seinen Amtleuten zu Lützelstein, Ottilie und ihre Erben bei diesen Freiheiten zu belassen und zu schirmen.