Das Gericht zu Achern verurteilt das Kloster St. Arbogast zu Straßburg, dem Reuerinnenkloster bei Straßburg drei Äcker zu Gamshurst, auf die beide Teile wegen verfallener Gülten Ansprüche erhoben hatten, auszufolgen, da daß Reuerinnenkloster ältere Ansprüche nachzuweisen vermag.