Pfalzgräfin Mechthild beurkundet, daß der Streit zwischen dem Schultheißen von Rosenfeld und denen von Binsdorf wegen etlicher Gebote, Gerichtshändel und Gefangener und wegen der Mühlen im Burgrecht zu Rosenfeld durch ihre und Graf Eberhards V. Räte gütlich geschlichtet worden ist.